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Symbolisches Kükenschreddern vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Urteilsverkündung »Tötung männlicher Eintagsküken«

Geschrieben am 06-06-2019

Berlin (ots) - Am 13. Juni 2019 ab 8:30 Uhr demonstriert die
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt mit einem symbolischen
Kükenschreddern vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für eine
Stärkung des Tierschutzes und den sofortigen Stopp des Kükentötens.
Unterstützt wird die Aktion vom Deutschen Tierschutzbund e. V., der
Erna-Graff-Stiftung und VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz. Das
Gericht entscheidet an diesem Tag um 10:00 Uhr, ob die Tötung
männlicher Küken in der Legehennenhaltung rechtens ist oder nicht.
Das Urteil wird weitreichende Folgen für den gesetzlichen Tierschutz
in Deutschland haben.

Dieser Termin ist besonders für die Bildberichterstattung
geeignet. Die Albert Schweitzer Stiftung baut vor dem Gerichtsgebäude
die Nachbildung eines sogenannten »Homogenisators« (Maschine mit
schnell rotierenden Messern) auf, in dem symbolisch Küken
geschreddert werden. Eine Mahnwache begleitet die Aktion.

Zum Hintergrund

Das Töten männlicher Hühnerküken ist in der Zucht von Legehennen
gängige Praxis. Da diese Tiere weder Eier legen können, noch das
schnelle Wachstum der Mastrassen aufweisen, sind sie aus ökonomischer
Sicht wertlos. Noch am Tag des Schlüpfens werden pro Jahr etwa 45
Millionen männliche Küken bei lebendigem Leib zerstückelt oder mit
Kohlendioxid vergast, wobei sie einen oft langen und qualvollen
Erstickungstod sterben.

Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Wirbeltier »ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen« oder es
gar töten. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte deshalb im Jahr 2013
die Veterinärämter angewiesen, das sofortige Töten männlicher
Eintagsküken durch Ordnungsverfügung zu untersagen. Dagegen hatten
zwei Brütereien geklagt. In den Gerichtsverfahren stand zur Debatte,
ob ökonomische Gründe allein die Tötung der Küken rechtfertigen, also
als »vernünftiger Grund« nach dem Tierschutzgesetz gelten können. Das
Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster
hatten den Brütereien Recht gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht
entscheidet nun über die Revision.

Die Veranstaltung im Überblick

Was: Demonstration »Tierschutz stärken - Kükentöten stoppen«:
Symbolisches Kükenschreddern mit Mahnwache
Wann: Donnerstag, 13. Juni 2019, 8:30 bis 11 Uhr
Wo: Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, Leipzig
Pressetermine: ab 8:30 Uhr nach Vereinbarung und im Anschluss an die
Urteilsverkündung
Presse-Ansprechpartnerin vor Ort: Diana von Webel, Tel.: +49 (0)171
415 40 28

Die Veranstaltung bei Facebook:
https://www.facebook.com/events/1338511576296299/

Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich gegen
Massentierhaltung und für die vegane Lebensweise ein. Dafür wirkt sie
auf wichtige Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ein, um
Tierschutzstandards zu erhöhen oder das vegane Angebot zu verbessern.
Interessierten bietet sie fundierte Informationen und zeigt
Alternativen auf, zum Beispiel durch die Vegan Taste Week. Mehr
erfahren Sie auf https://albert-schweitzer-stiftung.de/.



Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Diana von Webel
Leiterin Kommunikation
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Tel: +49 (0)30 400 54 68 - 15
Mobil: +49 (0)171 415 40 28
E-Mail: presse@albert-schweitzer-stiftung.de

Original-Content von: Albert Schweitzer Stiftung f. u. Mitwelt, übermittelt durch news aktuell


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