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"Brücke Zeitarbeit nicht verbieten"

Geschrieben am 06-06-2019

Münster (ots) - "Selbst Arbeitsmarktexperten attestierten der
Bundesregierung, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht
ausreicht, um dem Fachkräftemangel langfristig beizukommen. Umso
wichtiger wäre es dann doch gewesen, die Zeitarbeitsbranche als
professioneller Vermittler in den Arbeitsmarkt mit ins
Beschäftigungsboot zu holen", kommentierte Werner Stolz,
Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), die anstehende Verabschiedung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Bundestag.

Auch die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA)
bezeichnete es als großen Fehler, dass am Beschäftigungsverbot der
Zeitarbeit für Menschen, die zur Erwerbsmigration nach Deutschland
kommen, festgehalten wurde. "Gerade die Zeitarbeit mit ihren extrem
vielfältigen Einsatzmöglichkeiten hat sich als besonders tragfähige
Brücke in Erwerbsarbeit erwiesen. Es gibt nicht den geringsten Grund
anzunehmen, dass sie nicht auch für Drittstaatsangehörige eine solche
positive Rolle einnehmen kann", betonte die BDA in einer
Stellungnahme.

"Die Zeitarbeit ist eine auf Anwerbung und Betreuung von Personal
spezialisierte Branche, derer sich andere Branchen auch zur Erprobung
neuer Personalentwicklungen bedienen. Diese Flexibilitäts- und
Speerspitzenfunktion paart die Zeitarbeitsbranche mit
arbeitsrechtlicher und tariflicher Sicherheit", unterstrich Stolz. 45
Prozent der Zeitarbeitnehmer in Deutschland seien Fachkräfte,
Experten und Spezialisten. Gerade in ländlichen Räumen könne die
Zeitarbeit einen wertvollen Beitrag leisten: "Kleine und
mittelständische Betriebe verfügen nicht über die Kapazitäten, im
Ausland nach dringend benötigten Fachkräften zu suchen", erklärte der
iGZ-Hauptgeschäftsführer.

Laut Bundesregierung soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz "eine
gezielte und gesteuerte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt"
regeln, der nicht nur für Hochqualifizierte offen sein solle.
Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die einen Arbeitsvertrag und eine
anerkannte Qualifikation wie ein Hochschulstudium oder eine
qualifizierte Berufsausbildung vorweisen können, sollen nach der
Neuregelung künftig auch in Deutschland in den entsprechenden Berufen
arbeiten können. Die bisherige Beschränkung auf "Engpassberufe", die
besonders vom Facharbeitermangel betroffen sind, solle künftig
entfallen.



Pressekontakt:
Wolfram Linke
Pressesprecher/ Redakteur
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
iGZ-Bundesgeschäftsstelle
PortAL 10
Albersloher Weg 10
48155 Münster

Tel.: 0251 32262-152
Fax: 0251 32262-452

linke@ig-zeitarbeit.de
www.ig-zeitarbeit.de

Original-Content von: iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V., übermittelt durch news aktuell


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