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Martin Schöffel und Manuel Westphal: Keine voreilige Verschärfung der Düngeverordnung - rote Gebiete überprüfen

Geschrieben am 29-05-2019

München (ots) - "Die neuen Regelungen zur Düngung sind erst seit
Juni 2017 in Kraft und werden von den bäuerlichen Familienbetrieben
in Bayern mit viel Engagement umgesetzt", betont Martin Schöffel, der
stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten im Bayerischen Landtag. Eine weitere
Verschärfung von Düngegesetz, Düngeverordnung und
Stoffstrombilanzverordnung wäre voreilig und würde die Landwirtschaft
im Freistaat schwer belasten.

"Die Bauern haben sich mit erheblichem Aufwand auf die neuen
Regelungen eingestellt. Schließlich hat der Schutz unserer Flüsse,
Seen und des Grundwassers auch bei den Landwirten höchste Priorität",
verdeutlicht Schöffel. "Eine derzeitige Verschärfung der Regelungen
ohne wissenschaftlich fundierte und gesicherte Erkenntnisse oder
Erfahrungen wäre verfrüht." Der durch die Nitratrichtlinie ohnehin
vorgegebene Zeitrahmen für eine Evaluierung der Maßnahmen bis
spätestens Mitte 2021 sei besser geeignet, um mit den bis dahin
gewonnenen Erkenntnissen die Vorgaben der derzeit gültigen
Düngeverordnung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

"Klar ist auch für mich, dass bei erheblichen Nitratbelastungen im
Grundwasser auch die Landwirtschaft reagieren muss. Die aktuelle
Kulisse zu den sogenannten 'roten Gebieten' halte ich allerdings für
nicht vermittelbar. Der Zusammenhang zwischen Messstellen und
landwirtschaftlicher Fläche muss erklärt werden können. Was nicht
erklärt werden kann, kann auch nicht in die Praxis umgesetzt werden.
Die roten Gebiete müssen an einigen Stellen überprüft und verkleinert
werden", so Martin Schöffel. "Sind diese doch mit erheblichen
Eingriffen in die landwirtschaftliche Produktion verbunden."

"Es ist auch zu überlegen, ob man bei einer etwaigen Änderung
Ausnahmen für extensiv und gewässerschonend wirtschaftende Betriebe
regeln kann, die beispielsweise den Einsatz von sogenanntem
Wirtschaftsdünger erlauben - wenn dies nachweislich keine Belastung
für die Gewässer darstellt", sagt CSU-Agrarpolitiker Manuel Westphal.
"Zudem dürfen die Verordnungen nicht dazu führen, dass wertvolle
Kulturen wie der Raps in großem Umfang aus der Fruchtfolge der
Betriebe verschwinden. Zwischenfrüchte müssen so geführt werden
können, dass sie auch die erforderliche Wirkung für den
Erosionsschutz und die Unterdrückung von Beikraut erfüllen."

Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission nach
Gesprächen im Januar bereits Änderungsvorschläge zu den Punkten
Düngebedarfsermittlung, Nährstoffvergleich und Länderöffnungsklausel
sowie einen Zeitplan der rechtlichen Umsetzung zugleitet. Diese
Regelungen würden die Düngungsmöglichkeiten nach der erst kürzlich
beschlossenen Düngeverordnung zum Teil nochmals erheblich
einschränken. "Wir dürfen die Existenz der bayerischen
Familienbetriebe nicht gefährden. Ein zu befürchtender beschleunigter
Strukturwandel und ein Höfesterben im Bereich der Tierhaltung muss
unbedingt vermieden werden!", so Schöffel abschließend.



Pressekontakt:
Andreas Schneider
Stellv. Pressesprecher
Telefon: 089/4126-2489
Telefax: 089/4126-69489
E-Mail: andreas.schneider@csu-landtag.de

Marcel Escher
Pressereferent und Referent für Social Media
Telefon: 089/4126-2452
Telefax: 089/4126-69452
E-Mail : marcel.escher@csu-landtag.de

Original-Content von: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, übermittelt durch news aktuell


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