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Schluss mit Plastikgeschirr: Dem Verbot von Einweg-Plastikprodukten müssen Ziele zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung folgen

Geschrieben am 21-05-2019

Berlin (ots) - EU-Ministerrat verabschiedet Verbot von
Plastikstrohhalmen, Einweg-Besteck und Tellern - Erster wichtiger
Schritt gegen die Vermüllung der Umwelt - Um das Plastikproblem in
der Gesamtheit zu lösen, sind höhere Kosten für Plastik, verbindliche
Ziele zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung sowie die Ausweitung
des Einwegpfandes notwendig

Am heutigen Dienstag hat der Ministerrat der Europäischen Union in
Brüssel die Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen von
Plastikprodukten auf die Umwelt endgültig verabschiedet. Dazu sagt
die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz:

"Die endgültige Verabschiedung der Richtlinie zu
Einweg-Plastikprodukten ist ein wichtiges Signal gegen unnötige
Abfallberge und die Verschmutzung unserer Umwelt. Innerhalb von zwei
Jahren müssen die EU-Mitgliedstaaten nun das Verbot von
Plastik-Einwegprodukten, wie Strohhalmen, Besteck, Wattestäbchen oder
Einwegbechern aus expandiertem Polystyrol umsetzen. Deutschland
sollte beispielhaft vorangehen, die Verbote unverzüglich umsetzen und
nicht bis zum Ende der Umsetzungsfrist 2021 warten. Zur Lösung des
Gesamtproblems von zu viel Plastikabfall reicht das Verbot einiger
Einwegprodukte jedoch nicht aus. Hierzu sind ein verbindliches
Abfallvermeidungsziel, die Umsetzung der Mehrwegquote für
Getränkeverpackungen, Wiederverwendungsquoten für alle
Verkaufsverpackungen und eine deutliche Verteuerung von Kunststoffen
aus Neumaterial notwendig. Auch das Einwegpfand auf Plastikflaschen
und Dosen sollte unabhängig vom Getränk erhoben werden, damit weniger
Müll in der Umwelt landet. Bundesumweltministerin Svenja Schulze
sollte den Schwung aus Brüssel mitnehmen und nachlegen."

Für Deutschland fordert die DUH bis 2030 die Reduktion des
Verpackungsabfalls um mehr als die Hälfte auf 90 kg pro Kopf und Jahr
sowie eine Umsetzung der Mehrwegquote von 70 Prozent für
Getränkeverpackungen aus dem Verpackungsgesetz. Über
Getränkeverpackungen hinaus sollte für Lebensmittel- und andere
Verkaufsverpackungen eine Wiederverwendungsquote von 15 Prozent bis
zum Jahr 2025 und 30 Prozent bis zum Jahr 2030 festgelegt werden. Auf
Plastiktüten, Wegwerfbecher sowie Einweg-Getränkeflaschen aus
Plastik, die bislang nicht auf der EU-Verbotsliste stehen, sollte
eine Abgabe von 20 Cent erhoben werden.

In Deutschland werden Einwegplastikflaschen für Säfte und Nektare
nach wie vor nicht bepfandet. Jedes Jahr landen deshalb Millionen
Flaschen unnötigerweise in der Restmülltonne oder der Umwelt.
Umweltministerin Schulze muss nachbessern und Plastikflaschen für
Säfte und Nektare in die Pfandpflicht einbeziehen. Um generell einen
möglichst sparsamen Umgang mit Kunststoffen zu erreichen, sollte
entweder eine Ressourcensteuer eingeführt oder die Lizenzentgelte
dauerhaft auf ein hohes Niveau mit ausreichend starker
Lenkungswirkung gebracht werden.

Hintergrund:

Die Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen von
Plastikprodukten auf die Umwelt soll dazu beitragen, dass die Meere
weniger vermüllt werden. Vom europäischen Markt verschwinden sollen
ab 2021 unter anderem Plastikteller und -besteck sowie Strohhalme,
Luftballonstäbe und Wattestäbchen aus Kunststoff. Auch Behälter und
Becher aus aufgeschäumtem Polystyrol sollen verboten werden, ebenso
Produkte aus sogenanntem oxo-abbaubarem Kunststoff. Dieses Material
zerfällt besonders schnell zu Mikroplastik und kann die Umwelt und
Gesundheit belasten.

Die Neuregelung schreibt außerdem vor, dass bis 2029 mindestens 90
Prozent der Plastikflaschen für ein Recycling getrennt gesammelt
werden müssen. Zudem wird festgelegt, dass neu produzierte
Plastikflaschen bis 2025 zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem
Material bestehen müssen. Hersteller werden ebenfalls verpflichtet,
sich an den Kosten von Reinigungsaktionen, etwa an Stränden, zu
beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Tabakindustrie, da
zahlreiche Zigarettenfilter in der Umwelt landen.

Links:

- Informationen zu einer deutschen Plastikstrategie
https://www.duh.de/projekte/plastikstrategie/

- Plastik im Meer https://www.duh.de/plastik-im-meer/



Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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