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Europawahl 2019: Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler - jetzt Antrag stellen

Geschrieben am 06-05-2019

Wiesbaden (ots) - Europawahl 2019: Hinweise für Briefwählerinnen
und Briefwähler - jetzt Antrag stellen

Eine Teilnahme an der diesjährigen Europawahl kann einerseits
durch persönliche Stimmabgabe im Wahllokal erfolgen, andererseits
aber auch durch Briefwahl. Der Antrag auf Briefwahl sollte so schnell
wie möglich gestellt werden, damit die Unterlagen rechtzeitig
eintreffen.

Wer bei der Europawahl 2019 seine Stimme per Briefwahl abgeben
möchte, muss bei seiner Gemeinde schriftlich oder mündlich -
allerdings nicht telefonisch - einen Antrag auf Erteilung eines
Wahlscheins stellen. Der Antrag kann auch über das gegebenenfalls
vorgehaltene Online-Formular im Internet-Angebot der Gemeindebehörde
gestellt werden. Sofern sich ein entsprechender QR-Code auf der
Wahlbenachrichtigung befindet, kann dieser zur Antragstellung genutzt
werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine
entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Ein Vordruck für den
Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die
alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis
spätestens zum 5. Mai erhalten haben sollten.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der
Wahl, das heißt bis zum 24. Mai 2019 bis 18:00 Uhr beantragt werden,
in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener
kurzfristiger Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, dem 26. Mai 2019
bis 15:00 Uhr. Wer seinen Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die
Briefwahlunterlagen sofort und kann noch im Wahlamt seine Stimme
abgeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag
müssen spätestens bis zum Wahltag, dem 26. Mai 2019 bis 18:00 Uhr bei
der auf dem Umschlag angegebenen Gemeindebehörde eingehen. Später
eingegangene Wahlbriefe können in der Stimmenauszählung nicht mehr
berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen,
sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens drei Werktage vor der
Wahl, also am Donnerstag, dem 23. Mai 2019, abgesandt werden.
Briefwählerinnen und -wähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben oder
abgeben lassen. Auch hier tragen die Wahlberechtigten die
Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang.

Das Wahlrecht darf auch bei Briefwahl nur persönlich und geheim
ausgeübt werden. Wer nicht lesen kann oder durch körperliche
Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu
falten und in den Wahlumschlag zu legen, kann hierfür - unter
Beachtung bestimmter Vorgaben, die auf dem Wahlschein und im
Merkblatt zur Briefwahl aufgeführt sind - eine andere Person um Hilfe
bitten.

Weitere Hinweise zur Briefwahl enthält auch das Merkblatt, das den
Briefwahlunterlagen beigefügt ist sowie der Internetauftritt des
Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de, Pfad: Europawahl
→ 2019 → Informationen für Wähler → Briefwahl.

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de

Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell


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