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Auch andere EU-Staaten bekämpfen Feinstaub und Stickstoffdioxid: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Einfahrbeschränkungen in nunmehr 15 EU-Staaten und Klagen für die Saubere Luft in Ungarn und Tschechien

Geschrieben am 05-02-2019

Berlin (ots) - Nach mehreren Grundsatzentscheidungen des
Europäischen Gerichtshofs sowie nationaler Gerichte aufgrund von
Verbändeklagen ergreifen immer mehr EU-Staaten konkrete Maßnahmen
gegen die Belastung der Atemluft mit Luftschadstoffen wie Feinstaub
und Stickstoffdioxid - Kooperationspartner der Deutschen Umwelthilfe
reichten Klagen für die "Saubere Luft" in Budapest (Ungarn) und der
Ostrava-Region (Tschechien) ein - Deutsche Umwelthilfe unterstützt
die Forderung osteuropäischer Regierungen und Umweltverbände nach
einem Export-Stopp von schmutzigen Diesel-Fahrzeugen ohne
Hardware-Nachrüstung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die aktuellen Bemühungen
für saubere Luft in anderen europäischen Ländern. Dort setzen mit der
DUH seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Luftreinhaltung
kooperierende Verbände die Einhaltung geltender
Luftqualitätsstandards auch auf dem Klageweg durch. Entgegen der
aktuellen Darstellungen aus automobilnahen Kreisen in Deutschland,
dass nur die Bundesrepublik die von der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) empfohlenen Grenzwerte für die Luftschadstoffe Feinstaub und
Stickstoffdioxid (NO2) ernst nehme, haben tatsächlich
zwischenzeitlich neben Deutschland 14 weitere EU-Staaten wirksame
Maßnahmen gegen schmutzige Diesel-Fahrzeuge und andere
Schadstoffquellen ergriffen. Die DUH hat hierzu eine aktuelle Liste
der EU-Staaten sowie betroffener Städte und Regionen veröffentlicht.

Insbesondere in Osteuropa wächst das Unverständnis über die
Einfuhr von Dieselfahrzeugen, die aufgrund illegaler
Abschalteinrichtungen und hoher Stickoxidemissionen aus deutschen
Städten verbannt werden. Die DUH fordert die Bundesregierung auf,
sich endlich aktiv für eine Hardware-Nachrüstung betroffener
Dieselfahrzeuge einzusetzen, um so auch den Export schmutziger
Diesel-Pkw zu beenden. Dieselfahrzeuge ohne auf der Straße wirksamen
Katalysatoren müssen auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden
und dürfen nicht länger ohne Reparatur der Abgasanlage ins Ausland
verschoben werden.

"In Deutschland versucht derzeit die Automobilindustrie mit ihrer
"Luftschadstoffe sind ungefährlich"-Kampagne gegen geltende und
akzeptierte Grenzwerte anzukämpfen. Dies erinnert an die Endphase des
Kampfs der Tabakindustrie gegen das Rauchverbot in Gaststätten und
öffentlichen Einrichtungen und wird ebenso scheitern. Berufsverbände
von Lungenärzten und Kinderpneumologen sowie wissenschaftlichen
Fachverbände verteidigen die europaweit geltenden Grenzwerte oder
fordern gar eine Verschärfung. 14 weitere EU-Staaten haben bereits
zum Teil weitergehende Maßnahmenpakete für eine Verkehrswende und
Einfahrbeschränkungen für schmutzige Diesel in ihren Städten
beschlossen. Nur in Deutschland blockiert Verkehrsminister Scheuer
eine wirksame Verkehrswende hin zu mehr Bus, Bahn und Tram und
weniger schmutzigen Diesel-Pkw in unseren Innenstädten", so Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

In Ungarn wurde Ende November 2018 die Klage der Clean Air Action
Group (CAAG) eingereicht und richtet sich gegen die anhaltende
Überschreitung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes von 40 µg/m³ sowie die
Überschreitung des Feinstaubgrenzwertes in Budapest. 2017 lag der
NO2-Jahresmittelwert dort bei 46 µg/m³. Der Tagesmittelgrenzwert für
Feinstaub (PM10) wurde an 46 Tagen im Jahr überschritten, obwohl nach
EU-Vorgaben lediglich 35 Überschreitungstage erlaubt sind.

Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth
unterstützt Verbände in Europa in ihren Bemühungen für saubere Luft,
so auch die CAAG und die DUH. Ugo Taddei, Rechtsanwalt bei
ClientEarth sagt: "Budapest ist eine von über zehn Städten in Europa,
in denen wir auch juristische Mittel einsetzen, um die Luftqualität
zu verbessern. Wir und andere Organisationen reichen Klage ein, weil
wir davon überzeugt sind, dass jeder das Recht auf 'Saubere Luft'
hat. Unsere Verfahren zeigen Wirkung: Die Verantwortlichen in großen
Städten ergreifen Maßnahmen gegen Luftverschmutzung - von der
Nachrüstung öffentlicher Verkehrsmittel bis zum Verbot älterer,
schmutziger Fahrzeuge an bestimmten Hotspots. Solche Maßnahmen sind
notwendig, um die Gesundheit der Menschen vor dreckiger Luft zu
schützen. Sie hätten bereits vor neun Jahren in Angriff genommen
werden müssen, als der NO2-Grenzwert in Kraft trat."

Die Frank Bold Society, langjähriger Kooperationspartner der DUH,
hat im Dezember 2018 gemeinsam mit gesundheitlich geschädigten
Einwohnern der Ostrava-Region Klage gegen das Tschechische
Umweltministerium eingereicht, um saubere Luft in den Städten
Radvanice und Bartovice zu erstreiten. Dort werden die höchsten
Konzentrationen von Feinstaub und krebserregendem Benzo(a)pyren in
ganz Tschechien gemessen. Trotzdem haben Regionalregierung und
Umweltministerium bislang keine wirksamen Schritte zur Verbesserung
der Luftqualität veranlasst.

Kristína Sabova, Rechtsanwältin bei Frank Bold, sagt: "Die meisten
tschechischen Luftreinhaltepläne enthalten nur unspezifische
Maßnahmen, deren Wirkung weder evaluiert noch quantifizierbar ist.
Dies gilt auch für den Luftreinhalteplan von Ostrava, der deswegen im
vergangenen Jahr vom Obersten Verwaltungsgericht abgelehnt wurde. Wir
brauchen wirksame Maßnahmen, um die Luftverschmutzung so schnell wie
möglich zu reduzieren und die Gesundheit der Menschen zu schützen."

Ursache für hohe NO2-Belastungen sind vor allem Dieselfahrzeuge
ohne wirksame Abgasreinigung. Alleine 2017 wurden laut des
europäischen Dachverbandes Transport&Environment (T&E) viele
Hunderttausend Diesel-Gebrauchtwagen mit extremen Überschreitungen
bei den zulässigen NOx-Emissionen nach Osteuropa exportiert. Damit
der Export von besonders schmutzigen Euro-4- und Euro-5-Diesel-Pkw
durch die Umsetzung von Diesel-Fahrverboten nicht weiter
zunimmt,fordert die DUH Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der
Hersteller. Die von den Herstellern angebotenen Umtauschprämien
fördern stattdessen den Export dieser zwar erst wenige Jahre alten,
aber hoch emittierenden Fahrzeuge ins EU-Ausland, wodurch die
Belastung mit dem Abgasgift Stickstoffdioxid verstärkt wird.

"Die Dieselkonzerne sollten ihre zurückgekauften schmutzigen
Diesel-Pkw ohne Reparatur der nicht funktionstüchtigen Katalysatoren
nicht nach Osteuropa exportieren dürfen. Die Regierungen von Polen,
Tschechien, Slowenien und die EU-Industriekommissarin Elzbieta
Bienkowska protestieren zu Recht dagegen, dass diese Fahrzeuge nun
ihre Städte und Bürger mit extrem hohen NO2-Werten belasten. Alle
Menschen haben ein Recht auf 'Saubere Luft'", so Dorothee Saar,
DUH-Bereichsleiterin Verkehr und Lufteinhaltung. Auch die Europäische
Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska betont die Notwendigkeit
einer Regelung, die den Export von alten oder nicht-konformen Autos
nur dann gestattet, wenn diese nachgerüstet wurden.

Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge mit hohen
Schadstoffemissionen und andere Maßnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität sind nicht nur in Deutschland ein Thema. Die norwegische
Hauptstadt Oslo gestaltet ihre Innenstadt drastisch um und entfernt
sämtliche städtische Parkplätze im Radius von 800 Metern um das
Stadtzentrum, um die Zahl der Autos in der Stadt deutlich zu
reduzieren. Eine City-Maut soll darüber hinaus zur Finanzierung einer
verbesserten Fahrradinfrastruktur und des Ausbaus des ÖPNV beitragen.

In London tritt am 8. April 2019 die neue "Ultra Low Emission
Zone" in Kraft. Diese unterbindet die Einfahrt für alle Diesel-Pkw
älter als Euro 6 und alle Benzin-Pkw älter als Euro 4 in die
Innenstadt. Bereits seit vielen Jahres gibt es hier eine
emissionsabhängige City-Maut. Im Jahr 2016 legte die DUH ein
Rechtsgutachten vor, das eine solche emissionsabhängige City-Maut
auch in Deutschland zur Luftreinhaltung eingeführt werden kann.

Hintergrund:

Die DUH setzt sich bereits seit über 30 Jahren für die "Saubere
Luft" ein. Seit 2005 hat sie mit Musterklagen über 70 Umweltzonen
gegen zu hohe Feinstaubwerte mit durchgesetzt. Im Rahmen einer
europäischen Verbändekoordination "Right to Clean Air" unterstützt
die DUH Luftreinhaltemaßnahmen in über 10 EU-Staaten und führt in
Deutschland aktuell Gerichtsverfahren zu 35 deutschen Städten, in
denen Luftqualitätsgrenzwerte nach wie vor überschritten werden. In
allen 13 bisher ergangenen Urteilen haben die Gerichte, wie von den
klagenden Umweltverbänden DUH, BUND und VCD gefordert, konkrete
Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung für schmutzige Dieselfahrzeuge
beschlossen. Die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden wurden
verurteilt, die kurzfristige Einhaltung der Luftreinhaltewerte
sicherzustellen.

Links:
- Mehr Informationen zu den DUH-Aktivitäten im Rahmen der Kampagne
"Right to Clean Air": www.right-to-clean-air.eu/

- Liste der EU-Staaten mit Fahrbeschränkungen
http://l.duh.de/p190205

- Zu den Pressemitteilungen der Klagen in Budapest und Ostrava
(englisch): http://ots.de/6BeVXl
http://ots.de/6EeGXe

- Zum Rechtsgutachten einer emissionsabhängigen City-Maut in
Deutschland von März 2016: http://l.duh.de/p190205



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung DUH
030 240086772, saar@duh.de

Ellen Baker, Kommunikationsmanagerin ClientEarth
+44 203 030 5951, ebaker@clientearth.org

Kristína Sabová, Rechtsanwältin Frank Bold Society
+420 720 565 672, kristina.sabova@frankbold.org

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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