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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum NRW-Polizeigesetz

Geschrieben am 12-12-2018

Bielefeld (ots) - Spöttisch könnte man sagen, dass jetzt jede
Polizeidienststelle über eine Glaskugel verfügen muss. Denn das
gestern verabschiedete nordrhein-westfälische Polizeigesetz verlangt
hellseherische Fähigkeiten, wenn Polizisten eine »drohende Gefahr«
erkennen sollen, also etwas, das noch gar nicht da ist. Es ist nicht
alles schlecht, was im neuen Polizeigesetz steht, aber: Nie nach
1945 hatte die Polizei in NRW so weitreichende Befugnisse, die in
unsere Grundrechte eingreifen. Jeder ist unschuldig, bis er
verurteilt ist - gilt das noch, wenn Menschen jetzt zum Tragen
elektronischer Fußfesseln gezwungen werden können, ohne dass ein
Gericht sie verurteilt hat? Ebenso kann Verdächtigen der Kontakt
mit bestimmten Menschen oder das Verlassen eines bestimmten Bereichs
verboten werden - auch das alles ohne ein Urteil. Deutschland hat
die niedrigste Kriminalität seit 1992, und die Gefahr, Opfer einer
Straftat zu werden, ist so gering wie seit 30 Jahren nicht mehr. Dass
trotzdem Freiheitsrechte geopfert werden und nur noch die Grünen auf
die Barrikaden gehen, ist bedenklich.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell


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