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Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen das Land Hessen für "Saubere Luft" in Frankfurt am Main - Klare Entscheidung für Hardware-Nachrüstung von Kanzlerin Merkel gefordert

Geschrieben am 06-09-2018

Berlin/Wiesbaden (ots) -

- VG Wiesbaden: Zonale Diesel-Fahrverbote in Frankfurt am Main ab 1.
Februar 2019 einzuführen
- Ausdehnung der Fahrverbote auf Dieselfahrzeuge der Abgasstufe Euro
5 ab 1. September 2019
- Land muss Busflotte mit SCRT-Filtern nachrüsten und deutliche
Verschärfung der Parkraumbewirtschaftung in den Luftreinhalteplan
aufnehmen

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat gestern über die Klage der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Hessen für "Saubere Luft"
in Frankfurt am Main verhandelt und entschieden (4 K 1613/15.WI),
dass flächendeckende zonale Diesel-Fahrverbote in Frankfurt umgesetzt
werden müssen. Nach dem Urteil ist das Land Hessen verpflichtet, den
Luftreinhalteplan für Frankfurt bis zum 1. Februar 2019 so
fortzuschreiben, dass darin alle Maßnahmen enthalten sind, mit denen
der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich eingehalten
wird. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth
unterstützt Klagen für "Saubere Luft" der DUH.

Konkret beschloss das Gericht Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge
bis einschließlich Abgasstufe Euro 4 und für alle Benziner bis
einschließlich Euro 2. Die durch das Land Hessen auszuweisende
Verbotszone muss spätestens ab 1. Februar 2019 in Kraft treten. Ab 1.
September 2019 ist das Verbot auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro
5 auszuweiten. Für die Verbotszone bietet sich nach den Ausführungen
des Gerichts die bislang schon geltende Umweltzone an. Die zu
erteilenden Ausnahmen, beispielsweise für Handwerker und
Lieferbetriebe, so das Verwaltungsgericht weiter, müssen zeitlich
befristet sein. Durch spürbare Gebühren, die für die Erteilung einer
Ausnahme erhoben werden, müssen deutliche Anreize für eine
Hardware-Nachrüstung auch dieser Fahrzeuge gesetzt werden.

Da diese Maßnahmen allein nach den Berechnungen des Landes Hessen
immer noch nicht genügen werden, um den Grenzwert für
Stickstoffdioxid im Jahr 2020 einzuhalten, hat das Verwaltungsgericht
darüber hinaus entschieden, dass zwei weitere Maßnahmen zwingend in
den Luftreinhalteplan aufzunehmen sein werden. Das Land Hessen ist
daher verpflichtet worden, Maßnahmen in den Luftreinhalteplan
aufzunehmen, mit denen die komplette für den ÖPNV in Frankfurt am
Main genutzte Busflotte mit SCRT-Filtern nachgerüstet wird. Außerdem
müsse das Land für eine deutlich intensivierte
Parkraumbewirtschaftung die Parkplätze in der besonders belasteten
Innenstadt verknappen und die Gebühren für Parkplätze erheblich
erhöhen. Zudem solle durch Park & Ride-Parkplätze am Stadtrand die
Zahl der einfahrenden Pkw in die Innenstadt reduziert werden.

Dazu erklärt Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: "Das war ein
guter Tag für die "Saubere Luft" in Frankfurt. Das Gericht hat nicht
nur bestätigt, dass das EU-Recht zum Gesundheitsschutz wichtiger ist
als die Profitinteressen betrügerischer Autohersteller, die über
Jahre hinweg Diesel-Pkw mit unwirksamen Billigst-Katalysatoren
verkauft haben. Wir fordern die schwarz-grüne Landesregierung nun
auf, dieses kluge Urteil, das auch einen Einstieg in die Art der für
unsere Städte notwendigen Verkehrswende hin zu weniger Autos
insgesamt beinhaltet, anzuerkennen und umzusetzen. Ministerpräsident
Volker Bouffier hat sich vergangene Woche erstmals der DUH-Position
zur verpflichtenden Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw wie
Nutzfahrzeugen auf Kosten der für den Abgasbetrug verantwortlichen
Autokonzerne angeschlossen. Ob Bouffiers Aussagen nur taktischer
Natur waren und das Gericht beeindrucken sollten oder ob er es
schafft, die Bundeskanzlerin aus dem Würgegriff von BMW, Daimler und
VW zu befreien, wird durch die nahe Hessen-Wahl eine vielleicht den
Wahlausgang beeinflussende Frage. Ende September will Bundeskanzlerin
Angela Merkel in dieser Frage eine Entscheidung treffen.
Verkehrsminister Andreas Scheuer, vor allem bekannt als der Vertreter
der Automobilindustrie in der Bundesregierung, hat jedenfalls
unmittelbar nach dem gestrigen Urteil die bisherige Haltung
bekräftigt und die Hardware-Nachrüstung von Betrugs-Diesel-Pkw erneut
abgelehnt."

Die DUH hat insgesamt zu 61 deutschen Städten mit erheblichen
Überschreitungen des Grenzwerts für das Dieselabgasgift NO2
Rechtsverfahren eingeleitet und davon in mittlerweile 28 Städten
Klageverfahren eingeleitet. Bisher hat die DUH alle Klagen für
"Saubere Luft" zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte gewonnen.
Nach den Erfolgen in Aachen, München, Düsseldorf und Stuttgart zeigt
nun auch die klare Entscheidung zur Mainmetropole Frankfurt, dass
Diesel-Fahrverbote kurzfristig kommen werden. Ähnliche
Gerichtsentscheidungen werden in den nächsten Monaten erwartet, wenn
unter anderem die Fälle in Berlin, Bonn, Darmstadt, Köln, Dortmund,
Gelsenkirchen, Essen, Mainz und Wiesbaden verhandelt und entschieden
werden.

Dazu Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH in den Klagen
vertritt: "Das Urteil ist großartig. Das Verwaltungsgericht hat die
juristische Welt aber nicht neu erfunden. Es hat das umgesetzt, was
das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018 zu Düsseldorf und
Stuttgart entschieden hat. Wenn das Hessische Umweltministerium etwas
für die Gesundheit der Menschen tun will, sollte man das Urteil
akzeptieren. Jedes Rechtsmittel wäre der Beweis dafür, dass man
allein auf Verschleppung setzt, zulasten aller damit einhergehender
Folgen für die Gesundheit der Bürger."

Rechtsanwalt Ugo Taddei von ClientEarth sagt: "Das oberste
deutsche Verwaltungsgericht hat im Februar die Weichen für
Diesel-Fahrverbote und saubere Luft gestellt und wir sehen nun, wie
der Dominoeffekt einsetzt. Inzwischen haben die Gerichte in
Frankfurt, Düsseldorf, München, Stuttgart und Aachen
Diesel-Fahrverbote angeordnet. Der Trend ist unübersehbar, aber die
Bundesregierung weigert sich immer noch eine nationale Lösung zu
forcieren und Hardware-Nachrüstungen anzuordnen. Deutschland muss
aufhören, auf Zeit zu spielen und sein Luftreinhalteproblem in den
Griff bekommen. Jede Verspätung geht auf Kosten der Gesundheit der
Menschen."

Hintergrund:

Derzeit führt die DUH in 28 Städten, in denen der
Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm
pro Kubikmeter (µg/m³) überschritten wird, Klageverfahren für
"Saubere Luft". Im November 2015 hat die DUH Klage gegen das Land
Hessen wegen anhaltender Überschreitung der NO2-Grenzwerte in
Frankfurt eingereicht (4 K 1613/15.WI). Diesel-Fahrverbote sind zur
kurzfristigen Einhaltung des NO2-Grenzwertes die einzige Option und
laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar
2018 rechtmäßig.

Die verkehrsnahe Messstelle an der Friedberger Landstraße zeigte
im Jahr 2017 mit 47 µg/m³ eine deutliche Überschreitung des erlaubten
Jahresmittelwerts von 40 µg NO2/m³ an, Messungen an mehreren anderen
Standorten ergaben Werte von deutlich über 50 µg NO2/m³. Aktuelle
Messungen der DUH von Februar und Juni 2018 offenbarten ebenfalls
Werte oberhalb des erlaubten Grenzwertes verteilt im gesamten
Frankfurter Stadtgebiet. Nahezu alle großen Hauptverkehrsstraßen in
Frankfurt sind davon betroffen. NO2 ist gesundheitsschädigend und
führt zu vorzeitigen Todesfällen. Die Europäische Umweltagentur EEA
hat im Herbst 2017 die gesundheitlichen Folgen der NO2-Verschmutzung
mit jährlich 12.860 vorzeitigen Todesfälle allein in Deutschland
beziffert.

Links:

Zu den aktuellen Ergebnissen der Messaktion "Decke auf wo Atmen
krank macht": http://l.duh.de/p180828

Hintergrundpapier "Klagen für saubere Luft":
http://l.duh.de/p180906



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
030 8847280, 0171 2435458, klinger@geulen.com

Ellen Baker, Kommunikationsmanager ClientEarth
0044 203 030 5951, ebaker@clientearth.org

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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