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Gemeinsame Pressemitteilung: Neuer Rechtsrahmen für Vertragszahnärzte und Krankenkassen / Bundesmantelvertrag-Zahnärzte tritt in Kraft

Geschrieben am 02-07-2018

Berlin (ots) - Für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte
gelten ab jetzt einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für die
Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten. Darauf haben
sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der
Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Spitzenverband) in einem neugefassten
Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) geeinigt. Die Regelungen sind
zum 1. Juli in Kraft getreten.

Der neue BMV-Z ersetzt die bisher für die Bereiche der Primär- und
Ersatzkassen unterschiedlich geregelten Bundesmantelverträge. Für die
Vertragszahnärzteschaft bedeutet die Neufassung insbesondere gleiche
Rechte und Pflichten bei der Behandlung von Patientinnen und
Patienten - unabhängig davon, ob diese bei einer Primär- oder
Ersatzkasse versichert sind.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: "Mit
diesem grundlegend neu strukturierten Vertragswerk haben wir
gemeinsam mit den Krankenkassen verschiedene Entwicklungen in
Gesetzgebung und Rechtsprechung nachvollzogen. Der BMV-Z bildet damit
wieder die aktuellen rechtlichen Erfordernisse ab. Solche
Vereinbarungen sind für eine flächendeckende und wohnortnahe
Versorgung von ganz entscheidender Bedeutung."

Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender GKV-Spitzenverband: "Der nun klarer
strukturierte Bundesmantelvertrag-Zahnärzte soll die Zusammenarbeit
für Zahnarztpraxen, Kassen und Versicherte erleichtern. Wir erwarten
keine größeren Umstellungsschwierigkeiten. Es gilt auch zukünftig,
den BMV-Z auf aktuellem Stand zu halten, um die Anforderungen im
Arbeitsalltag aller Beteiligten reibungslos zu gestalten."

Neben inhaltlichen Änderungen hat der Bundesmantelvertrag auch
eine neue Struktur, die sowohl Vertragszahnärzten als auch der
interessierten Öffentlichkeit einen leichteren Zugang zu
Regelungsinhalten erlaubt. Mit themenbezogenen Abschnitten und dem
separaten Anlagenteil ist damit ein umfassendes und transparentes
Regelwerk entstanden, das im Zusammenspiel mit Regelungen des Fünften
Sozialgesetzbuches (SGB V), der Zulassungsverordnung für Zahnärzte
und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das
gesamte Spektrum der vertragszahnärztlichen Versorgung auf
Bundesebene abdeckt. Insbesondere die Anlagen enthalten in sich
geschlossene vertragliche Vereinbarungen zu unterschiedlichen
Regelungsgegenständen. Dazu zählen etwa die elektronische Abrechnung
zahnärztlicher Leistungen oder das Gutachterwesen. Darüber hinaus
wurden Formulare, die in der vertragszahnärztlichen Versorgung
verwendet werden einschließlich dazugehöriger Erläuterungen in einer
eigenen Anlage zusammengefasst.

Hintergrund: Der Bundesmantelvertrag-Zahnärzte

Der Bundesmantelvertrag-Zahnärzte wird zwischen der KZBV und dem
GKV-Spitzenverband ausgehandelt und dient als Rechtgrundlage für die
vertragszahnärztliche Versorgung von gesetzlich krankenversicherten
Patientinnen und Patienten. Der Vertrag regelt Art und Umfang der
Versorgung und enthält Vorschriften zum Ablauf von Behandlungen. Er
ist zudem die Basis für die so genannten Gesamtverträge, die zwischen
den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und den Krankenkassen
auf Landesebene ausgehandelt werden. Die jetzt erfolgte
Zusammenführung der bisherigen Bundesmantelverträge ist Folge des
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, mit dem der GKV-Spitzenverband die
Aufgaben und die Fortführung der vertraglichen Vereinbarungen der
bisherigen Spitzenverbände der Primär- und Ersatzkassen übernommen
hat.

Der neue BMV-Z kann unter anderem auf der Website der KZBV oder
auf der Website des GKV-Spitzenverbandes abgerufen werden.



Pressekontakt:
KZBV
Kai Fortelka
Pressesprecher / Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Tel.: +49 (0)30 280179-27
E-Mail: presse@kzbv.de

GKV - Spitzenverband
Florian Lanz
Pressesprecher / Leiter Stabsbereich Kommunikation
Tel.: +49 (0)30 206288-4201
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de

Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell


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