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NRW-Ministerpräsident Laschet ignoriert Leipziger Urteil zu Diesel-Fahrverboten: Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckung für "Saubere Luft" in Düsseldorf ein

Geschrieben am 14-03-2018

Berlin (ots) - Der lange Arm der Dieselkonzerne reicht
offensichtlich bis in die Staatskanzlei von Düsseldorf:
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet weigert sich, das Urteil des
höchsten deutschen Verwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018
anzuerkennen und rechtskonform umzusetzen - Deutsche Umwelthilfe wird
das nunmehr rechtskräftige Urteil für die "Saubere Luft" in
Düsseldorf gerichtlich durchsetzen - DUH-Geschäftsführer Jürgen
Resch: "Es ist eine bizarre Situation, dass wir als Umwelt- und
Verbraucherschutzverband einen Regierungschef mit dem Mittel der
gerichtlichen Zwangsvollstreckung zur Einhaltung von Recht und Gesetz
zwingen müssen"

Nachdem sich NRW-Ministerpräsident Armin Laschet weigert, dass
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) für "Saubere Luft" und
die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten vom 27.2.2018 anzuerkennen
und die Bezirksregierung aufforderte, Diesel-Fahrverbote für
Düsseldorf nicht in den Luftreinhalteplan aufzunehmen, wird die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) heute ein Zwangsvollstreckungsverfahren
einleiten.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Es ist eine
bizarre Situation, dass wir als Umwelt- und Verbraucherschutzverband
einen Regierungschef mit dem Mittel der gerichtlichen
Zwangsvollstreckung zur Einhaltung von Recht und Gesetz zwingen
müssen. Zeitgleich zur Vorstellung einer neuen Studie des
Umweltbundesamtes zu über 800.000 jährlichen Asthma- und
Diabetes-Erkrankungen aufgrund des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid
zeigt Ministerpräsident Laschet ein Herz für Dieselstinker.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eindeutig und
bindend. Diesel-Fahrverbote sind in Düsseldorf aufgrund des nun
rechtskräftigen Urteils von 2016 unausweichlich. Nur so lässt sich
kurzfristig die Einhaltung der Luftqualitätswerte sicherstellen. Nach
dem polnischen Ministerpräsidenten Morawiecki und dem bayerischen
Kollegen Horst Seehofer reiht sich nun auch Armin Laschet in die
Reihe derjenigen Politiker ein, die im Interesse internationaler
Konzerne rechtskräftige Urteile der höchsten Gerichte ignorieren und
sich über Recht und Gesetz stellen."

Laschets Anweisung an die Bezirksregierung, Fahrverbote als
Maßnahme für saubere Luft auszuschließen, ist nach Ansicht der DUH
nicht nur rechtswidrig. Er tritt damit Grundrechte der Menschen mit
Füßen und fordert ungeniert dazu auf, das Urteil des höchsten
deutschen Verwaltungsgerichts zu ignorieren. "Die Drohung des
Ministerpräsidenten, aufsichtsrechtliche Konsequenzen zu ergreifen,
sollte die Bezirksregierung rechtmäßig handeln, zeigt, wie weit sich
Regierungspolitiker von ihrem Amtseid entfernt haben und statt dem
Schutz der Bürger die Profitinteressen der Autokonzerne im Auge
haben", so Resch.

Der Antrag auf Zwangsvollstreckung zielt auf die Umsetzung des
Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.9.2016, welches nun
durch das Urteil des BVerwG rechtskräftig ist. Demnach müssen
Diesel-Fahrverbote zur schnellstmöglichen Einhaltung der
Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte in den Luftreinhalteplan
aufgenommen werden und die entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung
kurzfristig beginnen.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
sagt: "Normalerweise würde man mit der Zwangsvollstreckung nicht
bereits zwei Wochen nach Verkündung des Urteils beginnen. Nach der
Ankündigung des Ministerpräsidenten, Fahrverbote als rechtswidrig und
unverhältnismäßig untersagen zu wollen, sehen wir jedoch keinen Sinn
darin, länger zu warten. Schließlich hat der höchste Repräsentant des
Landes ja bereits mitgeteilt, dass er ein durch das
Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als rechtmäßiges und
verhältnismäßiges Instrument zur schnellstmöglichen Einhaltung der
Grenzwerte ausschließt, ohne jedoch andere Maßnahmen benennen zu
können, mit denen der Grenzwert mindestens ebenso schnell eingehalten
werden kann. Einige Politiker verabschieden sich mehr und mehr von
unserem demokratischen Grundkonsens zur Achtung des Rechtsstaats."

Das BVerwG hat am 27.2.2018 festgestellt, dass das von der DUH
erstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.9.2016
zu recht ergangen und nunmehr rechtskräftig ist. Das Leipziger BVerwG
hat zudem ausdrücklich sowohl zonen- und streckenbezogene
Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge für zulässig erklärt. Ebenso hat
es festgestellt, dass nach den tatsächlichen Feststellungen des
verwaltungsgerichtlichen Urteils in Düsseldorf keine andere Maßnahme
vorhanden ist, mit der der NO2-Grenzwert ebenso schnell eingehalten
werden kann wie mit den zulässigen Fahrverboten. Die Aufstellung und
Verabschiedung des zu ändernden Luftreinhalteplans muss unverzüglich
beginnen.

Die DUH hat die Verfahrensbevollmächtigten des Landes
Nordrhein-Westfalen am 9.3.2018 aufgefordert, zu der Aussage von
Ministerpräsident Laschet gegenüber der Presse vom 9.3.2018
fristgerecht zum 13.3.2018 um 12 Uhr Stellung zu beziehen. Da die
erfolgte Antwort windelweich und ausweichend war, setzte die DUH eine
erneute Frist bis zum 14.3.2018 um 14 Uhr. Eine fristgerechte Antwort
erfolgte nicht.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen und Klinger
Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com


DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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