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Leafly.de: 1 Jahr Cannabis auf Rezept - Die große Bilanz (FOTO)

Geschrieben am 08-03-2018

Berlin (ots) -

Am 10. März wird das sogenannte Cannabisgesetz ein Jahr alt.
Leafly.de, Deutschlands großes Wissensportal für Cannabis als
Medizin, zieht Bilanz und lässt sowohl Politik wie auch Krankenkassen
und weitere Akteure aus dem Gesundheitsbetrieb zu Wort kommen.
Baustellen gibt es reichlich: Von hohen Ablehnungszahlen und
ebensolchen Preisen bis zu Lieferschwierigkeiten und verunsicherten
Ärzten. Aber es gibt auch Erfolge: Geschätzt 13.000 Schwerkranke
haben dank des neuen Gesetzes eine Kostenerstattung für die
Behandlung mit Cannabis erhalten.

Seit dem 10. März 2017 ist es Ärztinnen und Ärzten, mit Ausnahme
von Zahn- und Tierärzten, in Deutschland erlaubt, Cannabis auf Rezept
zu verschreiben. Das sogenannte 'Cannabisgesetz' soll schwerkranken
Patienten helfen. Demnach müssen die gesetzlichen Krankenkassen für
die Behandlungskosten aufkommen - doch wie sieht die Praxis aus?

"Im Schnitt werden 61 Prozent der Anträge auf Kostenübernahme
genehmigt - insgesamt wurden 13.593 Anträge gestellt. Damit ist die
Genehmigungsquote im Vergleich zum letzten Sommer gestiegen, damals
wurden weniger als 50 Prozent der gestellten Anträge genehmigt. Da
der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) solche Daten nicht
erhebt, kann hier kein Vergleich gezogen werden - die Privatpatienten
erhöhen die Zahl der eingegangenen Anträge entsprechend", erklärt
Sandrina Kömm-Benson, Chefredakteurin von Leafly.de.

Gründe für die Ablehnung liegen häufig im Formalen:
"Unvollständige sowie nicht ausreichend begründete Anträge auf
Kostenübernahme sind die häufigsten Gründe für negative
Prüfergebnisse des Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
(MDK)", so eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse. Bei der AOK
wurden in den ersten Monaten nach der Einführung des Gesetzes rund 15
Prozent der Anträge auf Kostenübernahme aus formalen Gründen
abgelehnt. In vielen Fällen wird abgelehnt, weil die 'medizinisch
begründete und nachvollziehbare Einschätzung des Arztes' fehlt, so
die AOK. Klar wehren sich die Krankenkassen gegen den Vorwurf, sie
würden willkürlich entscheiden oder seien zu restriktiv in ihren
Ablehnungen.

Schätzungen gehen davon aus, dass derzeit rund 13.000
Cannabispatienten in Deutschland eine Kostenübernahme für ihre
Medikamente erhalten. Marktinsider der Pharmaindustrie sprechen
aktuell von etwa 33.000 bis 35.000 Patienten, die Cannabis als
Medizin erhalten könnten. Vor März 2017 gab es knapp 1.000 Patienten
in Deutschland, die Medizinalhanf mit einer Ausnahmegenehmigung
verwenden durften. Der Bedarf an Cannabisblüten wurde von der
Bundesregierung von Anfang an als deutlich zu niedrig angesetzt.

So ist auch zu erklären, wie die Lieferengpässe bei den
Cannabisblüten zustande kamen und kommen. Deutschland importiert
aktuell 700 Kilogramm Cannabisblüten aus den Niederlanden. Weitere
Blüten kommen aus Kanada. Doch die gelieferten Mengen reichen bei
weitem nicht aus den Bedarf zu decken.

Auch die für 2019 geplante Ernte in Deutschland, die durch die
Cannabisagentur ausgeschrieben wurde, ist in weitere Ferne gerückt.
Rund 1,5 Tonnen wurden ausgeschrieben, gebraucht wird aber in etwa
das Dreifache. Zudem befindet sich das Ausschreibungsverfahren
derzeit noch im Anhörungsstatus am OLG Düsseldorf. Ein neuer
Anhörungstermin ist für Ende März 2018 angesetzt. Wann also die
Bewerber ihre Betriebe bauen und/oder in Betrieb nehmen können,
bleibt abzuwarten. Ob so die Ernte von heimischen Medizinalhanf zu
2019 garantiert werden kann, ist mehr als fraglich. Engpässe sind
programmiert. Hier muss nun im Interesse der Patienten schnellstens
nachgesteuert und eine Entscheidung getroffen werden.

Laut einer Umfrage unter Medizinern vom Oktober 2017 wurden am
häufigsten die Fertigarzneimittel Sativex (vor allem bei
Multiple-Sklerose-Patienten eingesetzt) und Canemes (bei erwachsenen
Krebspatienten gegen Übelkeit und Erbrechen) verordnet. Auf diese
beiden Medikamente entfielen 51 Prozent der Verschreibungen. Am
zweithäufigsten wurden cannabishaltige Zubereitungen mit dem
Wirkstoff Dronabinol verschrieben. Dagegen wurden unverarbeitete
Cannabisblüten am wenigsten verschrieben, knapp 1.000-mal.

Mediziner bestätigen diese Zahlen nicht unbedingt. "Seit der
Gesetzesänderung konnte ich einen starken Anstieg der Patientenzahlen
feststellen. In meine Sprechstunden kamen etwa gleichviel Privat- wie
Kassenpatienten. Die am häufigsten verordneten Medikationen waren bei
mir Cannabisblüten und Dronabinol und dies in der ungefähr gleichen
Menge. Chronische Schmerzpatienten stellen sich am häufigsten bei mir
vor. Ich persönlich sehe Cannabis als Medizin als eine oft
ausgesprochen sinnvolle Sache an. Die Gesetzesänderung ist dabei sehr
hilfreich. Neben allen mittlerweile sichtbaren Fehlern und
Unzulänglichkeiten des Gesetzes, die behoben werden müssen und
werden, ist dies wahrscheinlich der Beginn einer neuen Ära. Und dafür
bin ich sehr dankbar", so Dr. med. Christian Kessler, Oberarzt
Forschungskoordination und Projektmanagement der Abteilung
Naturheilkunde am Immanuel Krankenhaus Berlin.

Die Bundesregierung jedenfalls zeigt sich zufrieden mit dem
Cannabisgesetz. Stephan Pilsinger (CSU), Humanmediziner und neuer
Gesundheitsexperte der Union im Bundestag, erklärt gegenüber
Leafly.de: "Mit dem Cannabisgesetz haben wir einen sehr wichtigen
Schritt in der Versorgung Schwerstkranker gemacht. Für viele
Betroffene bedeutet dies eine Entlastung".

Im Gegensatz hierzu fällt die Bilanz der Opposition anders aus:
Grüne und Linke finden die hohen Ablehnungszahlen der Krankenkassen
ärgerlich. Die Ärztin und drogenpolitische Sprecherin der Grünen im
Bundestag, Dr. Kirsten Kappert-Gonther: "Mir leuchtet nach wie vor
nicht ein, warum der MDK eine ärztliche Verordnung erneut überprüfen
muss. Im Einzelfall kann sich das mal anders darstellen. Generell
muss gelten: Verordnet ist verordnet und muss in der Regel nicht
erneut überprüft werden".

Die Krankenkassen befürworten offiziell das Cannabisgesetz,
jedenfalls für einzelne Patienten. Allerdings kritisiert etwa die
AOK, dass das "Gesetz an vielen Stellen unscharf bleibt. (...)
Ungewiss bleibt beispielsweise, welche Diagnose oder Krankheitsbilder
als schwerwiegend im Sinne der Regelung einzustufen sind".

Der GKV-Spitzenverband hofft auf aussagestarke Ergebnisse der
Begleitstudie. Sprecherin Janka Hegemeister fasst zusammen: "Auf
Basis dieser wissenschaftlichen Analyse wird sich in einigen Jahren
zeigen müssen, ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum
Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört". Doch
mit diesen Ergebnissen ist nicht vor Ende 2022 zu rechnen.

Grundsätzlich bleiben folgende Probleme beim Verschreiben von
Cannabis auf Rezept:

- mangelndes Fachwissen der Ärztinnen und Ärzte in puncto
Cannabis-Behandlung und Cannabinoide
- hoher Aufwand für den Arzt, der nur mangelhaft vergütet wird
- Regressrisiko für die Vertragsärztin bei Kassenpatienten
- Haftungsrisiko für Mediziner

Erschwerend kommt auch der Preis für Cannabis hinzu. Vor März 2017
kostete ein Gramm Cannabis in der Apotheke zwischen zwölf und 15
Euro, inzwischen hat sich dieser Preis verdoppelt. Dieser
Preisanstieg ist einerseits mit der gestiegenen Nachfrage zu
erklären, andererseits ergibt er sich nach Auskunft des
GKV-Spitzenverbandes aus der Arzneimittelpreisverordnung, die dafür
sorgt, dass Apotheker hohe Zuschläge auf das Produkt erheben.

Grundsätzlich hat Cannabis als Medizin in Deutschland ein gutes
Image. Laut einer repräsentativen Umfrage des Institutes Innofact AG
unter 1.000 Personen sehen drei Viertel der Befragten (74 Prozent)
die Gesetzesänderung im vergangenen Jahr als positiv. Bei älteren
Menschen und Frauen ist die Akzeptanz sogar noch höher: 78 Prozent
der weiblichen Befragten befürworten Cannabis als Medizin, 85 Prozent
der 50-60-jährigen, sowie 79 Prozent der 60-69-jährigen schätzen
Medizinalhanf positiv ein. Auch das Interesse an Cannabis als Medizin
ist hoch: Knapp jeder Dritte meint, er würde eine Cannabis-Behandlung
ausprobieren, sei aber unsicher, ob seine Krankenkasse die Kosten
trägt. Und diese Unsicherheit ärgert die Deutschen: Drei Viertel sind
der Meinung, dass die Krankenkasse die Cannabis-Therapie bezahlen
sollte, wenn diese von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wird.

Fazit: Die Gesetzesänderung hat einige gute Dinge gebracht, aber
auch Schwachstellen in der Praxis aufgedeckt. Wie können die
weiterhin bestehenden Probleme angegangen werden? Die Lösungen müssen
auf unterschiedlichen Ebenen gefunden werden:

- Für die Ärzteschaft bedarf es Fortbildungen und einer
verbesserten Vergütung der anfallenden Aufgaben (Beratung zur
Cannabis-Behandlung, Hilfestellung beim Ausfüllen des
Kassen-Antrages, Begleiterhebung). Darüber hinaus benötigen sie
Sicherheit vonseiten der Krankenkassen, um die Regressängste aus der
Welt zu schaffen.

- Die Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen und die Linke
möchten am liebsten die Krankenkassen zwingen, ihrem
Versorgungsauftrag in puncto Cannabis als Medizin gerecht zu werden.
Wir von Leafly.de werden verfolgen, ob der Gesetzgeber tatsächlich
eingreift.

- Die Cannabisagentur muss die Versorgung mit Cannabisblüten
gewährleisten, damit es bei bestimmten Sorten nicht länger zu
Lieferschwierigkeiten kommt.

- Falls keine Einigung bei den Preisverhandlungen zwischen dem
Apothekerverband und der GKV zustande kommt, fordert die Linkspartei,
eine schnelle Lösung auf Regierungsebene zu finden.

Interessierte erhalten weitere Informationen unter www.leafly.de.

Über Leafly.de:

Das Wissensportal Leafly.de gibt seit 4. Mai 2017 Antworten auf
die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Einsatz von Cannabis
als Medizin in Deutschland. Nach der Gesetzesänderung im März 2017
herrscht bei Patienten, Angehörigen, Ärzten, Apothekern,
Pflegepersonal und Forschern nach wie vor Unsicherheit durch
fehlendes Wissen. Bei Leafly.de schreiben Experten und erfahrene
Autoren rund um die Cannabis im medizinischen Kontext. Damit ist die
Webseite das einzige Portal in Deutschland, das sich ausschließlich
mit diesem Thema befasst. Mehr unter www.leafly.de.



Pressekontakt:
Leafly Deutschland GmbH
Sandrina Kömm-Benson
c/o [know:bodies] gmbh
Sophie-Charlotten-Str. 103
14059 Berlin
Tel. 030-7037412
presse@leafly.de
http://www.leafly.de

Original-Content von: Leafly Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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