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Bezahlt ist bezahlt? Nicht unbedingt! / Coface bietet ab sofort Schutz vor Anfechtung durch Insolvenzverwalter

Geschrieben am 16-03-2015

Mainz (ots) - Unternehmer kennen vielleicht das Problem: Der
Geldeingang ist längst verbucht, doch dann kommt Post vom
Insolvenzverwalter eines Kunden. Er will das Geld zurück, weil es zur
Insolvenzmasse gehöre. Was tun? Coface-Kunden finden ab sofort Rat
und Absicherung bei ihrem Kreditversicherer. Denn Coface bietet
zusätzlich zur Kreditversicherung eine Anfechtungsversicherung an.
Sie gibt es nicht nur für neue Kunden, auch langjährige
Versicherungsnehmer können ihren Vertrag damit ergänzen.

Das Problem, dem Coface mit der neuen Lösung begegnet, ist
komplex: Die Anfechtung einer Forderung wegen
Gläubigerbenachteiligung ist bis zu zehn Jahre möglich, wenn der
Gläubiger bei Bezahlung seines Schuldners gewusst haben kann, dass
dadurch andere Gläubiger benachteiligt werden. In einem solchen Fall
muss der Lieferant auf Aufforderung des Insolvenzverwalters das vom
Kunden bezahlte Geld zurückzahlen. Ein hohes Risiko für Lieferanten:
Denn der Insolvenzverwalter muss nicht beweisen, dass der Lieferant
von den Schwierigkeiten seines Kunden wusste.

Eigentlich ist das betroffene Unternehmen mit einer
Kreditversicherung auch da auf der sicheren Seite. Zum einen, weil es
sich auf die Kreditprüfung des Versicherers stützen kann. Mit
bestehendem Limit kann der Versicherungsnehmer gegenüber dem
Insolvenzverwalter argumentieren, dass er durch das Limit des
Kreditversicherers in der positiven Bonitätsbewertung seines
Abnehmers bestätigt wurde. Zum anderen deckt die Kreditversicherung
die wieder auflebende Forderung ab. "Es kann aber zu Fällen kommen,
in denen die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt der
Anfechtung nicht mehr ausreicht", erklärt Dr. Thomas Götting,
Regional Commercial Director der Coface. "In diesen Fällen greift die
Anfechtungsversicherung." Sie bietet nicht erst Schutz im schlimmsten
Fall durch die Schadenleistung. Sie deckt auch die Kosten für die
rechtliche Abwehr der Anfechtung.

Hintergrund: In der Regel ist die Absicherung durch den
Basisvertrag auch bei einer Insolvenzanfechtung ausreichend.
Zumindest denkbar aber ist ein solches Beispiel: Ein Unternehmen
beliefert seinen Kunden im Rahmen seines Kreditversicherungslimits
pro Monat für je 100.000 Euro. Neue Ware erhält der Kunde erst nach
Bezahlung der vorherigen Lieferung. Damit scheint für den
Versicherungsnehmer das Ausfallrisiko für alle Lieferungen beseitigt
zu sein. Es stehen jeweils nur 100.000 Euro offen, und die sind stets
kreditversichert. Wird der Kunde aber insolvent und der
Insolvenzverwalter ficht alle 12 Lieferungen des Jahres gemäß § 133
Insolvenzordnung erfolgreich an, dann steht plötzlich ein offener
Saldo von 1,2 Mio. Euro im Raum. Und da Anfechtungen bis zu zehn
Jahre rückwirkend möglich sind, befürchtet der Lieferant
Forderungsverluste in Millionenhöhe. Mit der klassischen
Kreditversicherung wären davon maximal 100.000 Euro im Rahmen des
"wieder auflebenden Limits" versichert. Diese "Deckungslücke" soll
die Anfechtungsversicherung schließen.



Pressekontakt:
Coface, Niederlassung in Deutschland
Pressesprecher Erich Hieronimus
Tel. 06131/323-541
erich.hieronimus@coface.com
www.coface.de


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