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EANS-Hauptversammlung: Österreichische Post AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 17-03-2015

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4

EINBERUFUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 15.
April 2015 um 10.00 Uhr in der Halle F der Wiener Stadthalle,
Vogelweidplatz 14, 1150 Wien, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft ein.

Die Unterlagen und Informationen für die Hauptversammlung sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir verfügbar.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts über das Geschäftsjahr 2014 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2014 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 5. Beschlussfassung über die
Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014 6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 7. Wahlen in den
Aufsichtsrat 8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in
a) § 2 "Gegenstand des Unternehmens", b) § 9 "Zusammensetzung des
Aufsichtsrats", c) § 11 "Aufsichtsratssitzungen - Tagesordnung,
Einberufung" sowie § 12 "Aufsichtsrat - Beschlussfähigkeit,
Verhandlungen" 9. Beschlussfassung über a) die Schaffung eines
neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2015]

i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des
mittelbaren Bezugsrechts gem § 153 Abs 6 AktG,
ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts,
iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen,

und b) die Änderung und Ergänzung der Satzung durch einen neuen §
5 "a)Genehmigtes Kapital" 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung
des Vorstands a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und
Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch
außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter
Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem
solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch
ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen
über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c)
das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen 11. Beschlussfassung über
die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im Sinne des § 174
AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs-
und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft
einräumen können, auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Finanzinstrumente
12. Beschlussfassung über a) die bedingte Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft [Bedingtes Kapital 2015] i) zur
Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gem § 159 Abs 2 Z 1 AktG,
ii)zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende
Angestellte der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens gem § 159 Abs 2 Z 3 AktG und b) die Änderung und
Ergänzung der Satzung durch einen neuen § 5 "b) Bedingtes Kapital"

II. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 05. April 2015 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 10. April 2015
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen. Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75 Per E-Mail:
anmeldung.post@hauptversammlung.at Per Post: c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV, Köppel 60, 8242 St.
Lorenzen/Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
unbedingt ISIN AT0000APOST4 im Text angeben)

III. DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10a AKTG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000APOST4, - Depotnummer andernfalls eine sonstige
Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 05. April 2015 beziehen. Die Depotbestätigung wird
in deutscher und englischer Sprache entgegen genommen.

IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der
kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß §
19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat
schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur
Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt,
Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese
bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu
folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9
Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind
spätestens am 25. März 2015 auf der Internetseite unter
www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular
(Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der
Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift
versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 10. April 2015
bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postadresse Seilerstätte 28, 1010
Wien, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post
Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen. Die Aktionäre
werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per Briefwahl
nichtig sind, wenn der Beschluss in der Hauptversammlung mit einem
anderen Inhalt gefasst wird als im Formular (Stimmzettel) vorgesehen.
Die Gesellschaft wird erforderlichenfalls auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir ein neues Formular (Stimmzettel)
zur Verfügung stellen, sollten bis spätestens 25. März 2015 zulässige
Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von §
109 AktG und/oder bis spätestens 03. April 2015 zulässige
Beschlussvorschläge von Aktionären zu den Tagesordnungspunkten im
Sinne von § 110 AktG einlangen. Im Falle einer bereits erfolgten
Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung des von der Gesellschaft
zu diesem Zweck auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellten
Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden. Für die
Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf Notar
Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43 (0) 1 512 46 11 - 28 spätestens
am 14. April 2015, vor Tagesablauf, zugeht. Erscheint ein Aktionär
zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits im Wege der Abstimmung
per Brief abgegeben hat, kann er sein Stimmrecht nur dann in der
Hauptversammlung ausüben, wenn er rechtzeitig, d.h. spätestens am 14.
April 2015 wie oben näher beschrieben seine Stimmabgabe widerrufen
hat. Andernfalls kann der Aktionär in der Hauptversammlung ohne Recht
auf Ausübung seiner Aktionärsrechte als Gast teilnehmen, d.h. diesem
Aktionär steht kein Rede- und Fragerecht, kein Antragsrecht und
insbesondere kein Stimmrecht oder Widerspruchsrecht zu. Ein Aktionär,
der an der Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf dem
Stimmzettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in der
Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber hinaus
gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht. Ausdrücklich wird
darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief
der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass
der Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am
10. April 2015 unter einer der oben genannten Adressen zugeht.
Aktionäre, die im Wege der Abstimmung per Brief an der
Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen daher - genauso wie
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen -
für die rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen
Sorge tragen.

V. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 14. April 2015, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der
nachstehenden Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75
Per E-Mail: anmeldung.post@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per
Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,Kennwort: Post HV, Köppel 60,
8242 St. Lorenzen/Wechsel

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: Bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der
erteilten Vollmacht. Ein Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für
den Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt und ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir abrufbar. Als
besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens
IVA ist vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben
genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, +43 (0) 664 2138740, Fax +43 (0) 1
8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der Aktionär hat
Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.

VI. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 und
119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
25. März 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Haidingergasse 1,
1030 Wien, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1
% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 03. April 2015 der
Gesellschaft entweder per Post an Österreichische Post AG, zHd.
Investor Relations, Haidingergasse 1,1030 Wien, oder per Telefax an
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Faxnummer +43 (0)
57767-30409 zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7)
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in
der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Weitergehende Informationen
über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind spätestens am 25. März 2015 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir zugänglich.

VII. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind
spätestens am 25. März 2015 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.post.at/ir zugänglich: - Jahresabschluss 2014 samt
Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss samt
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014, - Beschlussvorschläge
zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 12, - Geschäftsbericht 2014 der
Österreichische Post AG, - Erklärungen gem § 87 Abs 2 AktG zu TOP 7,
- Satzungsgegenüberstellung, - Bericht des Vorstands gem § 170 Abs 2
AktG iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 9 - Bezugsrechtsausschluss,
Genehmigtes Kapital, - Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm
§ 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 10 -
Bezugsrechtsausschluss bzw umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb
eigener Aktien, - Bericht des Vorstands gem §§ 174 Abs 4 iVm § 153
Abs 4 AktG und § 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 11 und 12 -
Bezugsrechtsausschluss, Bedingtes Kapital - Unterlagen zur Briefwahl
(Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt), - Formulare
für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer
Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.

VIII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Das Grundkapital der
Gesellschaft beträgt EUR 337.763.190,--, zerlegt in 67.552.638 Stück
auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge 67.552.638
Stück.

IX. TEILWEISE ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET Alle
Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit
können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am
15.04.2015 ab ca. 10.00 Uhr live im Internet unter www.post.at/ir
verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der
Hauptversammlung erfolgt nicht. Um den reibungslosen Ablauf bei der
Eingangskontrolle zu ermöglichen werden die Aktionäre gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim
Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines
gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass,
Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 8.30 Uhr.

Wien, im März 2015
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Österreichische Post AG
DI Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
Tel.: +43 (0) 57767-30400
harald.hagenauer@post.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Österreichische Post AG
Haidingergasse 1
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0)57767-0
Email: investor@post.at
WWW: www.post.at
Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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