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Hilfen für pflegende Angehörige in Gefahr / Neues Alten- und Pflegegesetz NRW (APG) könnte Unterstützungen für pflegende Familien verringern

Geschrieben am 02-10-2014

Düsseldorf (ots) - Mit ihren Maßnahmen gegen die stationäre Pflege
bringt die NRW-Landesregierung auch die Unterstützung für die
Menschen, die ihre Verwandten zuhause pflegen und betreuen, in
Gefahr. Das jetzt im Landtag verabschiedete GEPA mit dem Alten- und
Pflegegesetz und der Durchführungsverordnung (APG DVO) sorgt nicht
nur für eine Unterversorgung mit Pflegeheimplätzen, sondern reduziert
auch Kurzzeitpflegeangebote, die für pflegende Angehörige bisher eine
wichtige Entlastung bieten.

Während in den nächsten Jahren mehrere Tausend Heimplätze durch
den Abbau von Doppelzimmern verschwinden, macht die Landesregierung
den damit einhergehenden notwendigen Ausbau stationärer
Pflegeangebote finanziell kaum möglich. Stattdessen setzt
Pflegeministerin Barbara Steffens auf ambulante
Versorgungsstrukturen, für deren professionellen Ausbau das Land aber
keine ausreichenden finanziellen Mittel bereitstellt. So fehlen zum
Beispiel Förderungen für ambulante Wohngemeinschaften.

"Die Hauptlast der Pflege wird in die Familien verlagert",
kritisiert der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
Christof Beckmann. "Gleichzeitig nimmt die Landesregierung in Kauf,
dass mit dem Abbau der Plätze auch viele Kurzzeitpflegeplätze in den
Pflegeheimen verschwinden, die für pflegende Angehörige immer eine
wichtige Anlaufstelle waren, wenn sie selbst einmal einen Moment
durchatmen wollten." Damit werde also das politisch erklärte Ziel,
pflegende Angehörige spürbar zu entlasten, nicht erreicht.

Mit dem neuen Alten- und Pflegegesetz wird außerdem die
Möglichkeit der Bedarfssteuerung für die Kommunen wiedereingeführt.
"Die Verwaltungen in den Städten können nicht darüber entscheiden,
was für die Pflegebedürftigen selbst das Beste ist. Das ist ein altes
Rezept, das schon einmal schief gegangen ist", warnt Beckmann. Diese
Regelung habe früher in NRW zu langen Wartelisten und einem
Investitionsstau von über 2,3 Milliarden Euro geführt. "Die Kommunen
müssen sparen und werden je nach Haushaltslage sehr unterschiedlich
mit diesem Instrument umgehen. Eine Versorgungsqualität nach
Kassenlage der klammen Städte und Gemeinden haben die
Pflegebedürftigen und deren Angehörige aber sicher nicht verdient."

Aus Sicht des bpa werden die Regelungen des neuen GEPA mit dem APG
die gut ausgebaute und bewährte pflegerische Infrastruktur in NRW
beschädigen, ohne echte Alternativen zu schaffen. "Wenn die Politik
dann in wenigen Jahren von der Realität eingeholt wird und
zwangsläufig gegensteuern muss, wird bereits ein erheblicher Schaden
eingetreten sein, letztlich zu Lasten der Pfleggebedürftigen und
ihrer Angehörigen", befürchtet Beckmann.

bpa: Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
(bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon
über 1.200 in Nordrhein-Westfalen) die größte Interessenvertretung
privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der
Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater
Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen
die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und ca. 20.000
Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6
Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Norbert Grote, Leiter der Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen,
Tel.: 0211 - 311 39 30


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