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Allg. Zeitung Mainz: Bedingt tauglich / Kommentar zur Mietpreisbremse

Geschrieben am 23-09-2014

Mainz (ots) - Die SPD ist mit dem Schlagwort Mietpreisbremse in
den Bundestagswahlkampf gezogen. Wahlversprechen eingelöst. Wie sehr
aber helfen die Regelungen dieses neuen Gesetzes tatsächlich, das
Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen. Die pauschale Antwort
lautet: bedingt. Im Konkreten lässt sich das an mehreren Bewertungen
festmachen. Die Bremse: In gefragten Ballungsräumen und in beliebten
Wohnlagen haben Hausbesitzer bei Neuvermietungen zum Teil 30 bis 40
Prozent draufgeschlagen. Die Obergrenze für Neuvermietungen "zehn
Prozent über dem Mietspiegel" hilft ganz konkret, diesen Wucher zu
unterbinden. Die Ausnahmen: Neubauten herauszulassen, ist richtig.
Der aktuelle Bauboom wäre sonst ausgebremst worden. Der
Geltungsbereich: Gut, dass die Länder entscheiden, für welche Städte
und Quartiere das Gesetz gelten soll. Sie sind näher dran an den
Themen. Und gut, dass die Regelung zunächst nur für fünf Jahre gilt.
Mit nichts tut sich der Gesetzgeber schwerer, als überflüssige
Gesetze abzuschaffen. Die Beweislast: Das Gesetz ist ein
Mitgliederprogramm für den Mieterbund und ein Beschäftigungsprogramm
für Rechtsanwälte. Die Neumieter müssen die Verstöße nachweisen, ein
dicker Minuspunkt. Das entscheidende Manko aber: Die Bundesregierung
nimmt keinen einzigen weiteren Euro in die Hand, um die Entvölkerung
attraktiver Städte von Familien und sogenannten kleinen Angestellten
zu stoppen. Wenn in Boomregionen nicht mehr nur noch Topverdiener und
Hartz-IV-Bezieher zuziehen sollen, dann muss - ohne den
Trabantenstädten der 70er-Jahre das Wort zu reden - auch der
klassische soziale Wohnungsbau wiederbelebt werden.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Wolfgang Bürkle
Newsmanager
Telefon: 06131/485828
online@vrm.de


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