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Drei Jahre Portal Lebensmittelklarheit: Lebensmittelwirtschaft bleibt bei grundsätzlicher Kritik

Geschrieben am 22-09-2014

Berlin (ots) - Das vom Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) finanziell geförderte und vom
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) betreute Internetportal
Lebensmittelklarheit feiert sein dreijähriges Bestehen. Trotz einiger
begrüßenswerter Nachbesserungen bleibt die grundsätzliche Kritik des
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) aber
bestehen. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Dr. Marcus Girnau
erklärt: "Nach wie vor finden wir es falsch, dass konkrete Marken und
Unternehmen aufgrund subjektiver Empfindungen einzelner Verbraucher
mit Hilfe von Steuergeldern vorgeführt werden - und das, obwohl die
Produkte zu 100 Prozent dem geltenden Lebensmittelrecht entsprechen.
Außerdem ist es irritierend, dass das Ministerium, welches die
Kennzeichnungsvorgaben in Brüssel mit aushandelt, ein Projekt
fördert, das Produkte öffentlich in Frage stellt, die diesen Vorgaben
entsprechen."

Das eigentliche Ziel des Portals einer fairen und ausgewogene
Kommunikation sowie einer sachlichen Erläuterung des
Kennzeichnungsrechts wurde von der Lebensmittelwirtschaft von Beginn
an unterstützt. Deshalb zeigt sich die Branche auch gesprächsbereit
im Hinblick auf Fragen der Kennzeichnung und Aufmachung, wie jüngste
Beispiele gezeigt haben. Doch in der Ausgestaltung und der
Kommunikation rund um die Internetseite wird oftmals ein anderer
Schwerpunkt gesetzt. So wird suggeriert, dass die Hersteller täuschen
und tricksen würden, obwohl es sich lediglich um enttäuschte
Erwartungen individueller Verbrauchervorstellungen handelt und nicht
um tatsächliche Täuschungen, d. h. um rechtswidrige
Produktaufmachungen. Girnau fordert deshalb: "Der Fokus des Portals
sollte auf der sachlichen Verbraucheraufklärung über geltendes und
zukünftiges Kennzeichnungsrecht liegen und nicht eine "Wünsch dir
was"-Mentalität immer weiter bekräftigen. Die Konsumenten brauchen
leichte und verständliche Erklärungen zu den Kennzeichnungselementen.
Wer informiert ist, fühlt sich nicht getäuscht und erkennt auch, dass
viele der gewünschten Informationen schon längst auf der Packung
stehen."

Weiterhin verfolgt der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft
die Ausgestaltung der begleitenden Verbraucherforschung aufmerksam.
So habe die Pflüger Rechtsforschung GmbH erhebliche Mängel bei den
ersten beiden Studien aus den Jahren 2012 und 2013 festgestellt (vgl.
ZLR - Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht 2014, Heft 3,
Seite 279 ff.), sowohl bei der Befragtenauswahl, der Erhebungsmethode
als auch hinsichtlich der Befragungsmodalitäten. Die
Studienergebnisse können laut Gutachten deshalb nicht als
verlässliche rechtsgültige Grundlage für ein angeblich weit
verbreitetes Fehlverständnis von Kennzeichnungen und
Produktaufmachungen herangezogen werden. "Da der vzbv die Studien zur
Begründung von eigenen Positionen in laufenden Rechtstreitigkeiten
und in der politischen Diskussion nutzt, müssen sich diese an den von
den Gerichten angelegten Anforderungen für solche Arbeiten messen
lassen. Wie werden daher sehr genau darauf achten, in wieweit diese
Grundlagen bei neuen Studien eingehalten werden", erklärt Girnau.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Marcus Girnau
Stellv. Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-129, Fax: +49 30 206143-229
E-Mail: mgirnau@bll.de



Pressekontakt:
BLL-Öffentlichkeitsarbeit
Manon Struck-Pacyna
Tel.: +49 30 206143-127, Fax: +49 30 206143-227
E-Mail: presse@bll.de, Internet: www.bll.de
Twitter: https://twitter.com/BLL_de


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