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WAZ: Ein Urteil, das verwirrt - Kommentar von Dietmar Seher

Geschrieben am 12-08-2014

Essen (ots) - Das gibt Ärger. Hunderttausende von Autofahrern
nutzen die Mini-Kameras hinter der Frontscheibe, die ihnen der Handel
- natürlich zur Beweisaufnahme bei einem Unfall - andreht. Und jetzt:
Das Verwaltungsgericht Ansbach erklärt die Nutzung vielfach für
rechtswidrig. Der Datenschutz! Könnte ja jemand ins Visier laufen,
der das nicht will.

Das Gericht hat zwar nichts gegen "Helmkameras" der Motorrad- und
Skifahrer. Reine Landschaftsbilder sind bei den Auto-Kameras weiter
erlaubt. Auch die vermarktete Nutzungsmöglichkeit, Unfälle
aufzuzeichnen, ist nicht verboten. Wer aber seine rasante Fahrt auf
Facebook teilt, wird ein Problem haben - wie der, der mit den
Filmchen gerne andere Verkehrssünder anschwärzt.

Vom Datenschutz her ist es nachvollziehbar. Aber: Wie sollen
Polizeibehörden und Gerichte das alles auseinanderhalten? Auch hier
muss die nächste Instanz für Klärung sorgen.



Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de


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