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MDK Rheinland-Pfalz strebte 30 Prozent der Pflegegutachten nach Aktenlage an / "Exclusiv im Ersten: Im Zweifel gegen den Patienten?" heute, 21.50 Uhr im Ersten

Geschrieben am 11-08-2014

Mainz (ots) - Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung
Rheinland-Pfalz (MDK) hat Zielvorgaben gemacht, wonach 30 Prozent der
Pflegefälle nach Aktenlage zu begutachten waren. Dies ergaben
Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz". Aus internen
Unterlagen des MDK vom Mai 2012 geht hervor, dass im Durchschnitt
"eine Aktenlagebegutachtung von 30 Prozent in jedem Beratungs- und
Begutachtungszentrum" anzustreben sei. Im Juli 2012 wurde nach einem
weiteren internen Protokoll das angestrebte Ziel erreicht: Der
Durchschnitt zur Aktenlagebegutachtung liege "mittlerweile bei 30
Prozent".

Zielvorgaben wie diese stoßen in der Politik auf Kritik. Der
rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) sagte
gegenüber "Report Mainz": "Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen,
Zielvorgaben, Quoten, Zielmargen, die gehen gar nicht. Und wenn mir
so etwas deutlich wird und mir der Nachweis geliefert wird, dass es,
was die Begutachtung angeht, auch die Aktenlagebegutachtung angeht,
eine Zielvorgabe gibt, an die man sich dann auch noch hält, dann habe
ich auch schon ganz große Zweifel, ob die Unabhängigkeit der
Begutachtung tatsächlich so gelebt wird, wie ich es für richtig
halte." Schweitzers Ministerium ist für die Rechtsaufsicht über den
MDK zuständig. Das Ministerium hat inzwischen eine Stellungnahme vom
MDK angefordert und erhalten. Weitere Gespräche würden folgen, sagte
das Ministerium.

Der Sozialrechtler Prof. Ingo Heberlein befürchtet bei solchen
Zielvorgaben Nachteile auch für die Patienten: "Diese Vorgabe ist
also einmal gesetzwidrig, weil nämlich das Gesetz vorsieht, dass in
der Regel Begutachtungen nach häuslicher Situation zu erfolgen haben,
sich also der Gutachter zum Versicherten hinzubegeben hat. Zum
Zweiten, dass nur in Ausnahmefällen Gutachten nach Aktenlage erstellt
werden. Bei 30 Prozent, das ist keine Ausnahmesituation mehr."
Außerdem, so Heberlein, sei es nicht akzeptabel, dass so etwas als
dienstlich verpflichtende Vorgabe an Gutachter gemacht werde. Die
Gutachter würden dadurch in ihrer Unabhängigkeit unmittelbar
angegriffen, weil sie nicht mehr nach ihrem medizinisch-pflegerischen
Gewissen entscheiden könnten.

Der MDK antwortete auf die Frage nach Vorgaben zur Begutachtung
nach Aktenlage nur vage. Der Verwaltungsrat schließe seit Jahren
Ziele mit der Geschäftsführung ab, "die sich je nach Aufgabengebiet
in den Zielvereinbarungen einzelner Mitarbeiter wiederfinden. Die
Ziele im Bereich der Pflegebegutachtung sind seit Jahren
unverändert."

"Exclusiv im Ersten: Im Zweifel gegen den Patienten? - Der Kampf
um die Pflegestufe", eine Reportage von "Report Mainz", 11. August
2014, 21.50 Uhr im Ersten.

Weitere Informationen auf www.reportmainz.de Zitate gegen
Quellenangabe frei.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Redaktion "Report Mainz",
Tel. 06131/929-33351 oder den Autoren Gottlob Schober, Tel. 0173/23
98 176.


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