(Registrieren)

Bundesverband Solarwirtschaft zur EEG-Reform: Das ändert sich ab August für Solarstrom-Erzeuger

Geschrieben am 11-07-2014

Berlin (ots) - Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes
(EEG) hat heute den Bundesrat passiert. Ab August 2014 treten damit
verschiedene Änderungen für Neuanlagen zur Solarstromerzeugung in
Kraft. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) erklärt,
was sich ändert und was Solarstrom-Erzeuger künftig beachten müssen:

Ökostrom-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom

Wer selbst erzeugten Solarstrom aus einer neuen Solarstromanlage
auch selbst verbrauchen möchte, muss im Grundsatz darauf künftig 40
Prozent der EEG-Umlage entrichten. Der Übergang soll gleitend
erfolgen: Bis Ende 2015 sind 30 Prozent, bis Ende 2016 dann 35
Prozent der jeweils gültigen Ökostrom-Umlage auf die Eigenversorgung
mit Solarstrom zu entrichten. Für 2014 sind das rund 1,9 Cent je
Kilowattstunde (kWh). Ab 2017 gelten die vollen 40 Prozent - auch für
Photovoltaik-Anlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2016
errichtet wurden.

Bagatellgrenze für private Eigenversorger

Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt
- typische Solarstromanlagen auf Eigenheimen - sind von der Abgabe
ausgenommen. In der Regel bleibt damit Solarstrom vom Dach eines
Einfamilienhauses, der vor Ort verbraucht wird, auch unter dem EEG
2014 von der Ökostrom-Umlage befreit.

EU-Politiker und die Bundesregierung hatten ursprünglich geplant,
alle solaren Selbstversorger künftig mit mindestens 70 Prozent der
derzeitigen Ökostrom-Umlage in Höhe von 6,24 Cent je kWh zu belasten.
Der BSW-Solar hatte mit Nachdruck den vollständigen Verzicht auf
dieses Vorhaben gefordert. In Zusammenarbeit mit dem
Verbraucherzentrale Bundesverband konnte er zumindest eine
Bagatellgrenze für kleine Photovoltaik-Anlagen erwirken und für
größere Photovoltaik-Systeme eine lediglich 40-prozentige
Umlagebeteiligung durchsetzen. Darüber hinaus erhöht sich ab 1.
August 2014 die Einspeisevergütung für den Solarstrom neuer
Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung von 10 bis 1.000
Kilowatt um 0,3 Cent je kWh - unabhängig davon, ob diese einen Teil
ihres Solarstroms selbst verbrauchen oder nicht.

Einspeisevergütung oder Marktprämie

Die Bundesregierung führt mit dem EEG 2014 zudem die
"verpflichtende Direktvermarktung" ein. Betreiber neuer
Solarstromanlagen mit 500 Kilowatt installierter Leistung (kWp) oder
mehr (ab 2016 bereits ab 100 kWp) brauchen demnach einen
Direktvermarkter, sofern sie ihren überschüssigen Solarstrom nicht
selbst verkaufen wollen. Da die erzielbaren Erlöse an der Strombörse
die Kosten einer Solarstromanlage allein nicht decken können,
erhalten Photovoltaik-Betreiber zusätzlich eine Marktprämie. Die
Prämie füllt die Differenz zur Höhe der nach dem bisherigen System
gewährten Einspeisevergütung auf. Für den Mehraufwand durch die
Direktvermarktung erhält der Betreiber einen Aufschlag in Höhe von
0,4 Cent pro Kilowattstunde auf die Marktprämie. Für kleinere
Solarstromanlagen gilt weiterhin die garantierte Einspeisevergütung
mit einer Laufzeit von 20 Jahren.

Solarförderung sinkt künftig bei Marktflaute weniger schnell

Bei der künftigen Festlegung der Förderhöhe für
Photovoltaik-Neuanlagen wird von der Bundesregierung am Prinzip des
"atmenden Deckels" festgehalten. Je nach prognostizierter Marktgröße
wird danach für Photovoltaik-Neuanlagen die Förderhöhe für jeweils 20
Jahre fixiert. Wächst die Nachfrage nach Solarstromanlagen schneller
als politisch erwünscht, sinkt die Förderung für Neuanlagen ebenfalls
schneller. Schrumpft der Markt, sinkt die Förderung langsamer, um den
Photovoltaik-Markt in der Folge durch eine Verbesserung der
Rentabilität wieder zu beleben.

Der BSW-Solar hatte sich im Verlauf der Gesetzesreform für eine
Optimierung dieses Auffangmechanismus eingesetzt, um den aktuellen
Marktrückgang zu stoppen. Dabei erzielte er einen Teilerfolg. Der
Fördersatz für Neuanlagen nimmt monatlich bei anhaltender Marktflaute
künftig nur noch leicht ab, bleibt stabil oder wird bei starkem
Rückgang des Photovoltaik-Zubaus zeitversetzt angehoben. So sinkt zum
Beispiel bei einem Marktvolumen von jährlich 2,4 bis 2,6 Gigawatt der
Fördersatz für Photovoltaik-Neuanlagen künftig nur noch halb so
schnell wie bisher (um 0,5 statt 1 Prozent monatlich).

"Die Förderkürzungen der vergangenen Jahre waren überzogen. Das
hat der Markteinbruch der letzten Monate schmerzhaft gezeigt", sagt
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. "Jetzt hat die
Bundesregierung die Degressionsschraube etwas gelockert, nach unserer
Einschätzung allerdings nur halbherzig. Es wird nicht zuletzt von der
weiteren Preisentwicklung von Photovoltaik-Systemen abhängen, ob und
wie schnell diese Maßnahme greift."

Keine "Sonnensteuer" für bestehende Eigenversorgungsanlagen und
Sonnenheizungen

Die rund 1,4 Millionen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland, die
bereits vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, fallen
unter den Bestandsschutz. Auf ihre Betreiber kommen keine Änderungen
zu. Haben die Betreiber vor diesem Stichtag bereits Teile ihres
Solarstroms selbst verwendet, bleibt der Eigenverbrauch auch künftig
von der EEG-Umlage befreit. Das gilt auch bei Modernisierungen und
Ersatzinvestitionen. Wichtig: Die Anlagenleistung darf dadurch um
höchstens 30 Prozent gesteigert werden. Solaranlagen zur
Wärmeerzeugung fallen nicht unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) und müssen demnach auch keine Ökostrom-Umlage entrichten.
Sonnenheizungen bleiben weiter abgabenfrei.

Grünstromvermarktung unter neuen Vorzeichen

Bisher galt für Ökostrom bei der lokalen Direktlieferung eine um
zwei Cent reduzierte EEG-Umlage: Der Gesetzgeber streicht diese
Regelung. "Das erschwert die regionale Versorgung von Mietern mit
Ökostrom", so Körnig. Auf den letzten Metern wurde noch eine
Verordnungsermächtigung in das Gesetz aufgenommen, die dem
Gesetzgeber hier Nachbesserungen ermöglicht. "Es ist nicht einsehbar,
warum Mieter schlechter gestellt werden als Eigenheimbesitzer, wenn
sie Solarstrom vom eigenen Dach beziehen. Schließlich gilt es, die
Energiewende endlich auch in die Innenstädte zu tragen", fordert
Körnig. Der BSW-Solar hat sich u.a. gemeinsam mit dem Deutschen
Mieterbund und der Immobilienwirtschaft in den letzten Monaten für
eine entsprechende Gleichbehandlung solaren Mieterstroms eingesetzt.

ZUM WEITERLESEN

BSW-Merkblatt zum EEG 2014: http://bsw.li/1n9ZGez

Übersichtstabellen Einspeisevergütung und Marktprämie:
www.solarwirtschaft.de/eeg-update

Der "Investorenleitfaden Photovoltaik" vom BSW-Solar hilft mit
rechtssicheren Schritt-für-Schritt-Anleitungen bei der Erschließung
neuer Solarstrom-Geschäftsmodelle, die nicht mehr auf einer
hundertprozentigen Finanzierung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) beruhen: www.solarwirtschaft.de/geschaeftsmodelle-pv

Hinweis: Alle dargestellten Regelungen sind vorbehaltlich der
abschließenden Verabschiedung des Gesetzentwurfs und Veröffentlichung
im Bundesgesetzblatt. Das Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert und
um wichtige Fragen ergänzt. Es erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Eine vertiefende Analyse und Bewertung der
Änderungen erfolgt u.a. in Seminaren des Verbandes in den Wochen nach
Inkrafttreten des Gesetzes. Mitglieder erhalten vorrangigen und
rabattierten Zugang. Verbraucher berät der BSW-Solar nur über das
Internet über den Online-Ratgeber www.solartechnikberater.de//



PRESSEKONTAKT / REDAKTIONELLE RÜCKFRAGEN:
Eva Bretschneider, stv. Pressesprecherin
Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Friedrichstraße 78, 10117 Berlin
presse@bsw-solar.de
Telefon: 030 / 29 777 88-30
www.solarwirtschaft.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

537085

weitere Artikel:
  • Sachsen-Anhalts Umweltminister Aeikens beim Beweidungsprojekt auf DBU-Fläche Oranienbaumer Heide Oranienbaum (ots) - "Wichtiger Beitrag, um unserer Verantwortung für das Nationale Naturerbe nachzukommen" Sachsen-Anhalts Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens war begeistert: "Die Oranienbaumer Heide ist ein bundesweit herausragendes Refugium für bestandsbedrohte Lebensräume sowie Tier- und Pflanzengemeinschaften und zählt zu den biotop- und artenreichsten Gebieten in Sachsen-Anhalt." Diese Vielfalt sei "ein Gut, das es zu erhalten gilt. Das Projekt ist deshalb ein wichtiger Beitrag, um unserer Verantwortung für das Nationale mehr...

  • Fuchs/Pfeiffer: Endlich Rechtssicherheit für stromintensive Unternehmen Berlin (ots) - Bundesrat stimmt der EEG-Reform zu Der Bundesrat hat am heutigen Freitag der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Zuvor hatte schon die Europäische Kommission ihre Zustimmung signalisiert. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, und der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher, Joachim Pfeiffer: Michael Fuchs: "Heute ist ein guter Tag für den Industriestandort Deutschland. Stromintensive Branchen wie die Eisen-, Stahl-, Papier- mehr...

  • Lange: Diskussion zu PKW-Maut sachgerecht führen Berlin (ots) - Positive Grundstimmung bei Verkehrspolitikern der Union Am Montag hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, sein Konzept für die Einführung einer Infrastrukturabgabe vorgestellt. Seither wird das Konzept intensiv diskutiert. Hierzu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ulrich Lange: "Das Konzept einer Infrastrukturabgabe, das der Bundesminister Alexander Dobrindt vorgestellt hat, ist sehr gut durchdacht und in sich schlüssig. mehr...

  • neues deutschland: Deutschland liefert Wasserwerfer zur britischen Aufstandsbekämpfung und rüstet selbst auf Berlin (ots) - Während die Aufarbeitung des gewaltsamen Wasserwerfereinsatzes gegen Stuttgart-21-Demonstranten läuft, sieht die Bundesregierung keinen Grund, von diesem Waffensystem abzurücken. Wasserwerfer seien ein »milderes und verhältnismäßiges Mittel«, erklärt sie auf eine kleine Anfrage der LINKEN, die der Tageszeitung "neuen deutschland" vorliegt (Drs. 18/1844) Bis 2019 sollen hierzulande alle »WaWe9000« von Bund- und Länderpolizeien durch die rund 900 000 Euro teuren »WaWe10000« ersetzt werden, berichtet "nd" in seiner Wochenedausgabe. mehr...

  • Plenartagung des Europäischen Parlaments / 14. bis 17. Juli 2014 - Die Schwerpunkte Berlin/Straßburg (ots) - Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission, TTIP, Bekämpfung Jugendarbeitslosigkeit, Lage in der Ukraine, Eskalation der Gewalt zwischen Israel und Palästina, Litauen wird Euro-Land Das Europäische Parlament wird in der kommenden Plenarwoche in Straßburg den Präsidenten der neuen Europäischen Kommission wählen. Der Europäische Rat hat - den Ausgang der Europawahl berücksichtigend - Jean-Claude Juncker als Kandidaten für dieses Amt vorgeschlagen. Am Dienstagvormittag um 10 Uhr wird Jean-Claude Juncker mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht