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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Erbschaftssteuer

Geschrieben am 08-07-2014

Bielefeld (ots) - Der Mittelstand verdient besonderen Schutz, denn
er stellt das Rückgrat der deutschen Wirtschaft dar. Das betonen
Politiker gerne, weil es nicht nur stimmt, sondern auch noch gut
klingt. Entsprechend großzügig hat der Gesetzgeber 2009 die Reform
des Erbschaftssteuerrechts angelegt. Und muss dafür jetzt eine
Ohrfeige aus Karlsruhe fürchten. Zum wiederholten Male. Seit gestern
prüft das Bundesverfassungsgericht die Regeln zur Erbschaftssteuer.
Und es ist zwar möglich, aber doch einigermaßen unwahrscheinlich,
dass der Erste Senat nach monatelanger Verhandlung zu dem Schluss
kommt, dass alles in bester Ordnung ist. Nicht nur der
Bundesfinanzhof, der das Verfahren 2012 ins Rollen gebracht hat, hält
das gültige Recht für verfassungswidrig. Dabei lautet die Begründung
stets: Erben von Betriebsvermögen werden unzulässig bevorzugt, Erben
von Privatvermögen benachteiligt. Karlsruhe überprüft die
Erbschaftssteuer jetzt bereits zum dritten Mal, zweimal wurde das
Gesetz schon gekippt. Das allein kann nicht im Sinne der
Rechtssicherheit für Industrie und Unternehmen sein. Und panikartige
Übertragungen von einer Inhabergeneration an die nächste, wie es sie
nach der Intervention des Bundesfinanzhofs vermehrt gegeben hat, sind
wohl das Letzte, was der Wirtschaftsstandort Deutschland gebrauchen
kann. Hinzu kommt, dass das jetzige Recht den neuen Firmenchefs
ziemliche Fesseln anlegt, wenn sie tatsächlich steuerfrei bleiben
wollen. Wenn die Lohnsumme innerhalb von sieben Jahren nicht sinken
darf, kann es schnell unmöglich werden, frischen Wind ins Unternehmen
zu bringen. Grundsätzlich stellt sich einmal mehr die Frage, ob nicht
eine Erbschaftssteuer mit insgesamt niedrigeren Tarifen, aber weniger
Umgehungstatbeständen am Ende für alle Beteiligten die bessere Lösung
darstellt. Zwar kämen die Unternehmen dann nicht mehr steuerfrei
davon, sie würden aber im Gegenzug an wirtschaftlicher Dynamik
hinzugewinnen. Und den Mehrbelastungen könnte mit klugen
Stundungsregeln sowie zusätzlichen Investitionsanreizen begegnet
werden. Kein Zweifel indes kann daran bestehen, dass endlich eine
gerichtsfeste Lösung her muss. Denn es dürfte kaum das Ziel des
Gesetzgebers sein, dass der so schon nicht einfache
Generationsübergang in Familienunternehmen zusätzlich erschwert wird.
Und das Problem ist drängend: Nach Schätzung des Instituts für
Mittelstandsforschung in Bonn stehen allein bis zum Jahr 2018 etwa
135 000 Firmen zur Übergabe an. CDU-Finanzstaatssekretär Michael
Meister hat zwar gestern für die Regierung das Erbschaftssteuerrecht
verteidigt. Gleichwohl dürften der Politik dessen Unzulänglichkeiten
bekannt sein. Hoffentlich nutzt sie die Zeit, um sich über eine
juristisch wasserdichte und zugleich wirtschaftsfreundliche
Neufassung Gedanken zu machen. Eine solche Reform ist notwendig -
gerade im Sinne des deutschen Mittelstandes.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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