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Neue Westfälische (Bielefeld): Deutscher Austauschschüler erschossen Tödliches Recht auf Notwehr HAnna Irabi

Geschrieben am 29-04-2014

Bielefeld (ots) - Was klingt wie die Handlung eines perfiden
Horrorfilms, ist traurige Realität: Ein 29-jähriger Amerikaner, der
in jüngerer Vergangenheit häufig Opfer von Einbrüchen wurde,
entschied sich zur Eigenjustiz. Er bastelte eine Falle in seiner
Garage, und als ein 17-jähriger Austauschschüler aus Deutschland
hineintappte, erschoss er ihn mit mehreren Schüssen. In den USA ist
es erlaubt, Haus und Heim zu verteidigen, wenn man sich ernsthaft
bedroht fühlt. Ein Gericht muss nun klären, ob der Schütze sich
bedroht fühlen konnte, bevor er die tödlichen Schüsse abgab. Für den
17-Jährigen, der sich laut Aussage eines Freundes nur etwas zu
trinken aus der Garage holen wollte, ändert das nichts. Mal wieder
ist das laxe amerikanische Waffenrecht damit zum Sargnagel für ein
Menschenleben geworden. Vielleicht wird Präsident Obama einen
weiteren dringlichen Appell an die Bevölkerung richten und fordern,
die Gesetzgebung zu verschärfen. Zuletzt forderte er 2013 nach der
Schießerei im Navy Yard mit 13 Toten ein Umdenken beim Waffenrecht.
Der Grund, dass die USA häufiger zum Verbrechensschauplatz würden,
liege in der leichteren Verfügbarkeit von Schusswaffen, mahnte Obama.
Er scheiterte im Kongress. Zu tief verankert ist das Recht auf
Waffenbesitz im Bewusstsein der Amerikaner. Ändern wird daran auch
der Tod des Schülers nichts.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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