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EEG-Reform zeigt industriepolitische Verantwortung / Größere Investitionssicherheit für Unternehmen / Europa konform / Appell an Länder

Geschrieben am 08-04-2014

Berlin (ots) - Die Industrie wird künftig in deutlich stärkerem
Maße zur Finanzierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien beitragen als
bisher, zugleich aber mehr Planungssicherheit haben. Der am heutigen
Dienstag von der Bundesregierung für Anfang Mai zugesicherte
Regierungsentwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist
nach Ansicht des Präsidenten der WirtschaftsVereinigung Metalle,
Oliver Bell, ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der
internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.

Die von der EU-Kommission durchgesetzte Regelung, dass Unternehmen
mit hoher internationaler Wettbewerbsintensität künftig 15 Prozent
der EEG-Umlage zahlen müssen, ist "ein beträchtlicher
Finanzierungsbeitrag seitens der Industrie", erklärte Bell. "Die von
der EU-Kommission aufgestellte Liste von insgesamt 65 Branchen, für
die eine volle EEG-Umlage existenzgefährdend wäre, zeigt klar, wie
problematisch einseitige Belastungen für den Export- und
Industriestandort Europa sind", sagte WVM-Präsident Bell.

Positiv sieht der WVM-Präsident, dass das neue EEG künftig
vollständig mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist. "Ich
bin erleichtert, dass es der Bundesregierung gelungen ist, das über
unseren Unternehmen schwebende Damokles-Schwert der europäischen
Beihilfepolitik zu beseitigen." Auch das neue EEG wird eine Besondere
Ausgleichsreglung für die energieintensiven Industrien enthalten. Für
sehr stromintensive Unternehmen wird die zu zahlende Umlage an
Höchstgrenzen - bezogen auf die wertschöpfende Tätigkeit des
betroffenen Unternehmens - gekoppelt. "Die in intensiven Gesprächen
zwischen der EU-Kommission und Bundeswirtschaftsminister Sigmar
Gabriel ausgehandelten Schwellenwerte stellen wirksame Entlastungen
für besonders energieintensive Unternehmen dar", stellte Bell fest.
Für Unternehmen, deren EEG-Beitrag auf 4 Prozent der
Bruttowertschöpfung begrenzt werden soll, besteht nach Ansicht der
WVM weiterhin ein hohes Wettbewerbsrisiko. Für Unternehmen, die
künftig nicht mehr von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren,
wird es vermutlich bis 2017 Übergangsregelungen geben, die den
Betroffenen Anpassungsspielräume geben.

Der Industrieverband appellierte an die Politiker in Bund und
Ländern, am ehrgeizigen Zeitplan für die Gesetzesnovelle festzuhalten
und das neue EEG am 1. August planmäßig in Kraft zu setzen. Gefordert
seien vor allem die Bundesländer. "Das EEG ist kein Gesetz der
Regionalförderung erneuerbarer Energien", erklärte WVM-Präsident Bell
weiter. "Auch die Länder sind für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit
der gesamten Industrie verantwortlich."

Hoffnungen, die höhere Beteiligung der Industrie an den Kosten für
den Ausbau der erneuerbaren Industrien könnte die Belastungen der
Stromverbraucher insgesamt verringern, sind nach Ansicht der WVM kaum
berechtigt, da das neue EEG die bestehenden Anlagen in vollem Umfang
weiterfördert und auch bei den Neuanlagen keine einschneidenden
Kürzungen vorsehe. Marktwirtschaftliche Instrumente sind im neuen
Gesetz zudem nur in Ansätzen erkennbar oder werden durch großzügige
Prämien abgesichert. "Insofern ist das neue EEG allenfalls eine
temporäre Strompreisbremse, weitere Reformen müssen folgen", sagte
WVM-Hauptgeschäftsführer Martin Kneer. Dennoch sei es
anerkennenswert, dass sich die Große Koalition der schwierigen
Aufgabe einer EEG-Novelle auf nationaler und europäischer Ebene
gewidmet habe.



Pressekontakt:
WirtschaftsVereinigung Metalle
Wallstr. 58, 10179 Berlin
Tel. +49 30/72 62 07-111, Fax -199 | Mobil: +49 170 7606628
E-Mail: info@wvmetalle.de | http://www.wvmetalle.de


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