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Nachfrage nach Bildungs- und Teilhabeleistungen steigt - Bund muss Millionenbetrag nachzahlen

Geschrieben am 08-04-2014

Hamburg (ots) -

Sperrfrist: 08.04.2014 01:00
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Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.

Rund 40 Millionen Euro muss der Bund für Leistungen aus dem so
genannten Bildungs- und Teilhabepaket an die Bundesländer nachzahlen.
Eine Umfrage des Radiosenders NDR Info unter allen Ländern ergab,
dass sie diese Summe im Jahr 2013 über die vom Bund zunächst
veranschlagten Mittel hinaus ausgegeben haben. Mit dem Bildungs- und
Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem
Einkommen unterstützt werden. Im Jahr 2013 haben deutlich mehr Eltern
ihren Kindern mit den Leistungen z. B. ein kostenloses Mittagessen,
Ausflüge, eine Mitgliedschaft im Sportverein oder Nachhilfeunterricht
ermöglicht, als noch im Vorjahr.

Am meisten Geld haben Nordrhein-Westfalen (8,5 Mio. Euro), Hamburg
(8,2 Mio. Euro) und Niedersachsen (6 Mio. Euro) dem Bund
vorgestreckt. Rheinland-Pfalz und Thüringen sind mit dem vom Bund zur
Verfügung gestellten Geld ausgekommen. Mecklenburg-Vorpommern (0,7
Mio. Euro) und Brandenburg (1,8 Mio. Euro) müssen als einzige Länder
Mittel an den Bund zurückzahlen.

Gegenüber dem Vorjahr sind in den Ländern mit insgesamt etwa 483
Millionen Euro 8,9 Prozent mehr für Bildungs- und Teilhabeleistungen
ausgegeben worden. Viele Kommunen führten dies auf Nachfrage von NDR
Info auf bessere Informationen für die berechtigten Familien und
Bürokratieabbau zurück. Im Jahr 2012 haben die Kommunen noch rund 60
Prozent des Bundes-Geldes verfallen lassen. Daraufhin senkte der Bund
für das Jahr 2013 den Vorschuss an die Länder auf die Summe, die
diese im Jahr 2012 tatsächlich ausgegeben hatten.

Der Schwerpunkt der NDR Info Umfrage in allen Bundesländern und
den norddeutschen Kommunen lag in diesem Jahr auf dem Thema
Nachhilfe. Laut Gesetz haben Kinder und Jugendliche von
langzeitarbeitslosen Eltern bis zum 25. Lebensjahr Anspruch darauf,
wenn die Versetzung oder das Lernziel gefährdet sind. Diese Vorgabe
beklagen viele Länder als zu ungenau. Darüber hinaus wenden sie das
Gesetz sehr unterschiedlich an. Sachsen bewilligt diese Hilfe nur in
Ausnahmefällen. In Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen
wird die Nachhilfe auch gewährt, damit Kinder einen Schulabschluss
schaffen. Das Saarland und Baden-Württemberg billigen die
Unterstützung schon, um das Notenniveau zu halten. In
Schleswig-Holstein können Eltern sogar mit einer drei im Zeugnis
Lernförderung für ihre Kinder beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern
gibt es den Zusatz-Unterricht zudem, wenn ein Kind länger erkrankt
war.

Rückfragen: NDR Info-Reporterpool, Kathrin Erdmann, Telefon:
040/4156-2999



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Ralph Coleman
Tel.: 040-4156-2302




http://www.ndr.de
https://twitter.com/ndr


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