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Reformstau in der deutschen Behindertenpolitik / Fünf Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Selbstvertreter der Bundesvereinigung Lebenshilfe bei der Anhörung zur Umsetzung der Konvention in Genf dabe

Geschrieben am 24-03-2014

Berlin (ots) - Am 26. März 2014 ist es fünf Jahre her, dass in
Deutschland die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten
Nationen gültiges Recht geworden ist. Seit fünf Jahren wird nun über
die UN-Konvention heftig debattiert, passiert ist aber laut der
Bundesvereinigung Lebenshilfe noch viel zu wenig. Sie appelliert an
die neue Bundesregierung, den bestehenden Reformstau endlich zu
beseitigen.

Mit der Unterzeichnung der BRK verpflichtet sich Deutschland, die
Rechte von Menschen mit Behinderung umzusetzen. Die vorherige
Bundesregierung hatte sich in ihrem Staatenbericht zur Situation von
Menschen mit Behinderungen eine gute behindertenpolitische Arbeit
bescheinigt und einen tiefgreifenden Veränderungsbedarf verneint. Die
Zivilgesellschaft hatte eine andere Einschätzung: Mehr als 80
Organisationen schlossen sich zur "BRK-Allianz" zusammen und
veröffentlichten einen Schattenbericht zur Lage von Menschen mit
Behinderungen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe gehörte zu den
Gründungsmitgliedern der BRK-Allianz und war in verschiedenen
Funktionen an der Erstellung des Schattenberichts beteiligt.

Im Herbst dieses Jahres werden die Vereinten Nationen in Genf die
Umsetzung der BRK in Deutschland unter die Lupe nehmen. Im Vorfeld
der sogenannten Staatenprüfung wird im April eine Sitzung der
Arbeitsgruppe des zuständigen Ausschusses stattfinden. Dieser
formuliert die Fragen, zu denen die Bundesregierung dann im Herbst
über den Staatenbericht hinaus Stellung nehmen soll. Joachim Busch,
Mitglied im Bundesvorstand und Rat (geistig) behinderter Menschen der
Bundesvereinigung Lebenshilfe, wird als Selbstvertreter im April nach
Genf fahren. Dort wird er - zusammen mit den Mitgliedern der
Koordinierungsgruppe der BRK-Allianz - aus seiner Sicht schildern,
welche Probleme und Schwierigkeiten Menschen insbesondere mit
geistiger Behinderung in Deutschland haben.

Um die in der BRK benannten Rechte von Menschen mit Behinderungen
umzusetzen, sind aus Sicht der Lebenshilfe längst überfällige
Reformen zwingend notwendig. "Noch in dieser Legislaturperiode muss
die nicht mehr zeitgemäße Eingliederungshilfe durch ein modernes
Bundesteilhabegesetz ersetzt werden", fordert die Bundesvorsitzende
der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulla
Schmidt. "Außerdem müssen das Betreuungs- und
Geschäftsfähigkeitsrecht überarbeitet und die Wahlrechtsausschlüsse,
die bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen treffen,
gestrichen werden."

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe entnimmt den positiven
Reaktionen aus der Politik - zuletzt anlässlich des Parlamentarischen
Abends der Lebenshilfe am 18. März in Berlin - eine große
Bereitschaft zur Umsetzung dieser Forderungen und ist zuversichtlich,
dass auch die anstehende Staatenprüfung dazu beitragen wird, den
Reformstau in der deutschen Behindertenpolitik aufzulösen.



Pressekontakt:
peer.brocke@lebenshilfe.de
Tel. 030/206411-140


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