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Hauptuntersuchung: Auch Ministerrat entscheidet nach EU Parlament im Sinne der Verbraucher / Verkürzung der HU-Fristen auf ein Jahr für ältere Fahrzeuge abgewendet

Geschrieben am 24-03-2014

München (ots) - Der heutige EU Ministerratsbeschluss folgt dem
Votum des EU Parlaments, das vor zwei Wochen bezüglich der
technischen Fahrzeugüberprüfung im Sinne der Verbraucher entschieden
hat: So bleiben die Prüfintervalle der Hauptuntersuchung (HU) für
ältere Fahrzeuge bei zwei Jahren. Zudem wurde eine verpflichtende
Endrohrmessung für alle Kraftfahrzeuge sowie eine Messung der
Stickoxidemissionen (NOx) im Rahmen der Abgasuntersuchung abgelehnt.
Beide Entscheidungen verhindern eine Mehrbelastung für die deutschen
Autofahrer.

Diskutiert worden war eine HU-Fristverkürzung auf ein Jahr für
Fahrzeuge, die älter als sieben Jahre sind oder eine Laufleistung von
mehr als 160 000 Kilometer aufweisen. Auch auf die generelle Pflicht
zur Endrohrmessung für alle Kraftfahrzeuge sowie zur Messung von
NOx-Emissionen wurde verzichtet. Im Einzelnen bedeutet das: Bei
Fahrzeugen ab Euro 6/VI kann die alleinige Onboard Diagnose
(OBD)-Prüfung für die Untersuchung der Abgase eingesetzt werden. Bei
Fahrzeugen bis einschließlich Euro 5/V gilt als Standardverfahren die
Endrohrmessung, jedoch können die Mitgliedstaaten auch hier die
OBD-Prüfung zulassen, sofern diese gleichwertig ist.

Nach Informationen des ADAC wird es in Deutschland beim
etablierten zweistufigen Prüfverfahren für Fahrzeuge ab dem
Erstzulassungsdatum 1. Januar 2006 bleiben. Dadurch bleiben den
Verbrauchern Mehrkosten erspart.

Damit folgt der EU Ministerrat den Empfehlungen des ADAC, der sich
für eine verbraucherfreundliche Richtlinie ausgesprochen hat.



Pressekontakt:
Katja Legner
Tel.: (089) 7676-6417
katja.legner@adac.de

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