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Der Tagesspiegel: Gericht lehnt Befangenheitsantrag von Zschäpes Verteidigern ab

Geschrieben am 11-02-2014

Berlin (ots) - Im NSU-Prozess haben sich die Verteidiger der
Hauptangeklagten Beate Zschäpe mit einem Befangenheitsantrag gegen
einen der acht Richter nicht durchsetzen können. Drei Mitglieder des
6. Strafsenats am Oberlandesgericht München, darunter der Vorsitzende
Richter Manfred Götzl, wiesen am Dienstag nach Informationen des
Tagesspiegels das Ablehnungsgesuch gegen ihren Kollegen Peter Lang
"als unbegründet" zurück.

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.



Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
 


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