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LVZ: Bisherige Extremismusklausel soll handhabbarer werden / Vorverständigung auf allgemeine Demokratieklausel und einfacheres Verwaltungshandeln

Geschrieben am 28-01-2014

Leipzig (ots) - Im Streit um die Abschaffung der
Extremismusklausel zeichnet sich nach Informationen der "Leipziger
Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) zwischen dem SPD-geführten
Bundesfamilienministerium und dem CDU-Bundesinnenministerium
grundsätzlich ein entspannteres Verfahren bei der Anwendung der
Extremismusklausel ab. Das verwaltungspolitische Prüfverfahren bei
der Vergabe von Projektgeldern an Anti-Rechts-Initiativen soll danach
auf eine schon früher übliche allgemeine Form der Demokratieerklärung
konzentriert werden. Schon für die Projektgelder aus dem Haushalt
2014 soll danach gelten, dass durch Verwaltungshandeln der
Zuwendungsträger vor Ort eine generelle Erklärung zur Mittelvergabe
nur an verfassungskonforme Initiativen und Personen genügen wird.
Entfallen soll damit die Pflicht zum individuellen Bekenntnis zur
Verfassungstreue und zur stellvertretenden Garantie durch die
Zuwendungsträger. Diese Extremismusklausel war auf Betreiben der
früheren Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt
worden. Sie galt in Kreisen der Initiativen für Demokratie und
Toleranz als unzulässige Gesinnungskontrolle. Mit der sich jetzt
abzeichnenden Grundsatzeinigung würde praktisch zum
Verwaltungshandeln zurückgekehrt, für das früher bereits das
Innenministerium verantwortlich war. Die Einigung auf die allgemeine
Demokratieerklärung soll noch in dieser Woche offiziell bekannt
gegeben werden. 2013 standen für das Bundesprogramm "Toleranz fördern
- Demokratie stärken" 23,38 Millionen Euro zur Verfügung. 960 000
Euro davon sind, nach Ministeriumsangaben, nicht abgeflossen. Für die
"Initiative Demokratie stärken" waren es 4,67 Millionen Euro. 120 000
Euro davon blieben als Restmittel ungenutzt.



Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/233 244 0


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