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Neue Westfälische (Bielefeld): Sonderweg der Kirchen Entfremdungsprozess BERNHARD HÄNEL

Geschrieben am 13-11-2013

Bielefeld (ots) - Die evangelische Kirche hat sich bewegt, doch
wirklich weitergekommen ist sie in Wahrheit nicht. Das Arbeitsrecht
wurde ein Stück weit novelliert, doch Streik bleibt weiterhin
ausgeschlossen, was die Durchsetzungskraft der Arbeitnehmer
nachhaltig mindert. Sie müssen sich weiterhin einem
Zwangsschlichtungsverfahren unterwerfen und bleiben damit
Beschäftigte mit minderen Rechten. Die Kirchen, gleich ob
römisch-katholisch oder protestantisch, berufen sich auf das vom
Grundgesetz garantierte Selbstverwaltungsrecht und die
Glaubensfreiheit. Ob beides noch trägt in einer stetig säkularer
werdenden Gesellschaft mit einer stetig wachsenden Zahl kirchenferner
Menschen, ist strittig. Nicht nur bei den Gewerkschaften, auch mitten
im Bundestag. Die Lobbyarbeit der Kirchen für ihre überkommenen
Rechte ist intensiver denn je; in Berlin, Brüssel und Straßburg. Es
fällt zunehmend schwer zu erklären, warum die Kirchen Arbeitnehmer zu
eigenen Konditionen beschäftigen können, obwohl die meisten ihrer
sozialen Leistungen - ob Altersheim oder Krankenhaus - aus dem
allgemeinen Steuersäckel finanziert werden. Mit Verkündigung haben
sie allenfalls am Rande zu tun. Und Dienst am Nächsten leisten auch
Atheisten. Ob ihres Kernauftrags, der Verkündigung der Frohen
Botschaft, sollten die Kirchen über ihre Rolle in der Gesellschaft
vertieft nachdenken. Zu viel ist passiert, was die Menschen ratlos
macht und sie dem Glauben entfremdet. Ein zutiefst bedauerlicher
Prozess, zu dem die Amtskirchen maßgeblich beitragen; durch
Geldverschwendung, geheime Kassen, Bezahlung von Bischöfen und
Domkapiteln aus der Staatskasse, Religionsdateien für
Zinsertragssteuern - eine unendlich lange Liste von Forderungen an
die Gesellschaft. Nur ein Umdenken kann den Entfremdungsprozess
bremsen.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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