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Stuttgarter Zeitung: Verbotene Überwachung / Leitartikel zu Ramelow/Linke

Geschrieben am 09-10-2013

Stuttgart (ots) - Es ist ein Unding, Parlamentarier, die zu Recht
von der Verfassung einen besonderen Schutz für ihr Amt zugebilligt
bekommen haben, von einem Geheimdienst überwachen zu lassen. Da
überwachen jene, die selbst vom Parlament kontrolliert werden sollen
und kontrolliert werden müssen, ihre legitimen Kontrolleure. So etwas
mag Praxis in autoritären Regimen sein, einer entwickelten Demokratie
ist das nicht gemäß. Etwas anderes mag allenfalls gelten, wenn der
einzelne Parlamentarier selbst einen begründeten Anlass dafür gegeben
hat zu vermuten, er würde die Verfassung aktiv bekämpfen. Bei Bodo
Ramelow hat dies nie jemand behauptet.

Die Linke hat sich verändert, sie hat sich entwickelt - so wie
andere Parteien auch. Und sie verändert sich ständig weiter. Man
sollte sich mit ihr politisch auseinandersetzen. Und man kann sich
politisch mit den Leistungen und den Fehlern eines jeden ihrer
Funktionäre auseinandersetzen. Man muss dies tun, dort, wo sich
radikale Strömungen zeigen, ganz besonders. Die Überwachung durch
Geheimdienste, auch die Überwachung einzelner Gruppierungen innerhalb
dieser Partei, ist längst kein zielführender Weg mehr. Sie ist ein
Zeichen von Schwäche.

Es gibt im Augenblick nur eine einzige Ausnahme: eine
neonazistische, rechtsextreme Partei. Sie unterscheidet sich
grundsätzlich von allen anderen. Für die ist auch der
Verfassungsschutz zuständig.



Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de


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