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Badische Neueste Nachrichten: Der mündige Verbracuher

Geschrieben am 20-09-2013

Karlsruhe (ots) - Auf der Zielgeraden der Legislaturperiode haben
Union und FDP noch ein Gesetz durch den Bundesrat bekommen, das die
Rechte der Verbraucher nachhaltig stärkt. Mit abschreckend hohen
Bußgeldern und neuen Obergrenzen für Gebühren will es unlauterer
Telefonwerbung, übereifrigen Inkassobüros und teuren Abmahn-Anwälten
einen Riegel vorschieben. Dazu aber müssen die Verbraucher auch
mitspielen. Das beste Anti-Abzocke-Gesetz ist nichts wert, so lange
die meisten Menschen nur genervt den Hörer auflegen anstatt sich an
eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt zu wenden, wenn jemand
versucht, sie über den Tisch zu ziehen. Es verfehlt seinen Zweck,
wenn Kunden sich durch aggressive Briefe einschüchtern lassen und aus
Angst vor juristischen Scherereien lieber bezahlen als zu prüfen, ob
die Forderung eines Inkasso-Unternehmens auch berechtigt ist. In der
Branche gibt es etliche schwarze Schafe, die versuchen, Forderungen
einzutreiben, die gar nicht existieren. Auch die Gebühren von
einschlägig spezialisierten Anwälten, die gegen das unerlaubte
Herunterladen von Musikstücken oder Videos aus dem Internet vorgehen,
spotten häufig jeder Beschreibung. Mit ihrem Anti-Abzocke-Gesetz hat
die Koalition also lediglich einen Rahmen geschaffen, in dem
Verbraucher sich sicherer fühlen können. Im Einzelfall, bei einer
dubiosen Rechnung oder einem fragwürdigen Gewinnspielvertrag liegt es
an ihnen selbst, ihre neuen Möglichkeiten auch zu nutzen. Obwohl
unlautere Telefonwerbung im Prinzip jetzt schon verboten ist, gibt es
noch immer Call-Center, deren Betreiber sich mit dreisten Methoden an
gutgläubigen Verbrauchern zu bereichern versuchen. Sie werden ihre
unseriösen Geschäftspraktiken erst einstellen, wenn das Risiko, vor
Gericht zu landen, größer ist als die Aussicht auf einen schnellen
Euro.



Pressekontakt:
Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung@bnn.de


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