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Zeitenwende im Umweltrecht: Bundesverwaltungsgericht stärkt Klagerechte von Umweltverbänden

Geschrieben am 05-09-2013

Leipzig/Berlin (ots) - Nach Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
können Umweltverbände nun gegen alle Verstöße gegen EU-Recht vorgehen
- Grundsatzurteil verpflichtet Land Hessen, effektive Maßnahmen zur
Verbesserung der Luftreinhaltung in Darmstadt zu ergreifen - DUH
erwartet erhebliche Verbesserung behördlicher Planungen und
Entscheidungen, jedoch keine Klageflut

Leipzig/Berlin, 5.9.2013: Deutsche Umweltverbände können in
Zukunft gegen alle nationalen Verstöße gegen EU-Umweltrecht
gerichtlich vorgehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) in Leipzig am heutigen Donnerstag nach einer Klage der
Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). "Die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts ist ein großer Erfolg für alle Bürgerinnen
und Bürger, die sich in diesem Land für eine intakte Umwelt
einsetzen. Und sie ist eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe
Bundesregierung, die ihrer Verpflichtung zur Schaffung umfassender
Klagerechte im Umweltrecht nicht nachgekommen ist", erklärte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Urteilsverkündung.
Spätestens seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im
März 2011 habe die Bundesregierung gewusst, dass Deutschland seine
Gesetze entsprechend anpassen muss. Sie habe darauf jedoch nicht
reagiert. In Richtung der hessischen Landesregierung sagte Resch, sie
müsse nun "endlich und zügig ihrer Verantwortung nachkommen und dafür
sorgen, dass im Ballungsraum Rhein-Main die hohe Luftbelastung mit
Stickoxiden sinkt", erklärte DUH- Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die bisherige Gesetzeslage hatte es Umweltverbänden nur gestattet,
gegen Vorhaben gerichtlich vorzugehen, die mit
Umweltverträglichkeitsprüfungen verbunden sind. Große Teile des
Umweltrechts haben jedoch mit derartigen Prüfungen nichts zu tun, wie
etwa nahezu das gesamte Klimaschutzrecht, aber auch das
Luftreinhalterecht. Der EuGH hatte bereits im März 2011 entschieden,
dass Verbände die Möglichkeit haben müssen, gegen Verwaltungshandeln
gerichtlich vorzugehen, wenn dieses europäischem Umweltrecht
widerspricht. Deutschland hätte ein völkerrechtliches Abkommen, die
Aarhus-Konvention, entsprechend umsetzen müssen. Mit dem heutigen
Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts muss diese
Schlussfolgerung nun auch im deutschen Recht verankert werden.
"Dieses Urteil bedeutet eine Zeitenwende für das deutsche
Umweltrecht", betonte der Berliner Anwalt Dr. Remo Klinger, der die
DUH in diesem Rechtsstreit vertrat. Das hessische Umweltministerium
muss nun den Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, wozu
auch das Stadtgebiet Darmstadt gehört, fortschreiben und effektive
Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Grenzwerte umsetzen. Die DUH fordert
neben der Einführung einer Umweltzone mit Einfahrverboten für Pkw
ohne grüne Plakette auch die verbindliche Filterpflicht für andere
Fahrzeuggruppen, die mit Dieselmotoren betrieben werden. Dazu gehören
insbesondere Lkw, Baumaschinen, Schienenfahrzeuge und in Hafenstädten
bzw. an Wasserstraßen auch Schiffe. Aber auch die hohe
Stickoxidbelastung muss endlich wirksam adressiert werden. "Wir
brauchen saubere Busse für saubere Städte. Busse des öffentlichen
Nahverkehrs sind wichtiger Bestandteil klimafreundlicher Mobilität -
aber nur, wenn ihre Abgaswerte stimmen", so Resch. Die Technik sei
längst vorhanden, die Verantwortlichen müssten nun endlich handeln,
um weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.



Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Jürgen Resch,
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH),
Fritz-Reichle-Ring 4,
78315 Radolfzell,
Tel. mobil: 0171 3649170,
Tel. 07732/9995-0,
Fax. 07732/9995-77,
resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Mobil: 0171 2435458, E-Mail:
klinger@geulen.com
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse Tel. 030 2400867-0,
Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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