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Rheinische Post: Amazons Macht = Von Reinhard Kowalewsky

Geschrieben am 28-08-2013

Düsseldorf (ots) - Das Vorgehen des Bundeskartellamtes gegen
Amazon ist aus zwei Gründen zu begrüßen. Erstens muss der
Internetgigant gezwungen werden, seinen Partnerfirmen eine freie
Preispolitik zu erlauben. Wenn beispielsweise ein Weinhändler für
Amazon bestimmte Rotweine anbietet und ausliefert, darf man ihm nicht
verbieten, direkten Kunden das Produkt günstiger anzubieten. Immerhin
spart er beim Direktverkauf die an Amazon zu zahlende
Vermittlungsprovision von 15 Prozent des Warenpreises. Und um eine
Monopolisierung im Internet zu verhindern, ist auch wichtig, dass
viele kleine Firmen eigene Listen mit festen Kunden haben, denen sie
ihre Angebote immer wieder zusenden können. Zweitens ist zu begrüßen,
wenn sich das Kartellamt die Praktiken der US-Online-Giganten
anschaut: Apple setzt faktisch Festpreise für alle seine Produkte
durch - eine zweifelhafte Praxis. Google hindert Nokia daran, Youtube
als App auf Handys zu installieren - an sich auch ein Missbrauch von
Marktmacht. Das Kartellamt sollte genau hinsehen.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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