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Deutsche Umwelthilfe stoppt Daimlers irreführende Werbung für die Mercedes S-Klasse

Geschrieben am 26-08-2013

Berlin (ots) - Landgericht Stuttgart erlässt einstweilige
Verfügung - Daimler AG darf ab sofort nicht mehr mit unzutreffenden
Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die
CO2-Effizienzklassen für spritdurstige Modelle der neuen S-Klasse
werben

Der Daimler AG ist es ab sofort untersagt, mit geschönten Angaben
zu Spritverbrauch, CO2-Emissionen und CO2-Effizienzklassen für die
PS-stärksten neuen Mercedes-Benz S-Klasse-Modelle zu werben. Mit dem
Beschluss über eine entsprechende einstweilige Verfügung (Az: 35 O
76/13 KfH) vom vergangenen Donnerstag (21. August 2013) folgt das
Landgericht Stuttgart in vollem Umfang einem Antrag der Deutschen
Umwelthilfe e.V. (DUH).

Unter dem Slogan "Vision erfüllt" startete Daimler eine groß
angelegte Marketingkampagne für sein neues Flaggschiff, die neue
"S-Klasse". Dabei versprach der Autobauer für alle Modelle der
S-Klasse CO2-Emissionen von maximal 213 bzw. 225 g/km und günstige
CO2-Effizienzklassen von D bis A. Tatsächlich erreichen die
spritdurstigsten Modelle "S 63 AMG 4Matic lang" und "S 63 AMG" jedoch
nur die Effizienzklassen "F" und "E". Die offiziellen CO2-Emissionen
dieser Modelle sind mit 242 g/km bzw. 237 g/km erheblich höher als in
der Werbung teilweise angegeben. Auch die Spritverbräuche dieser
beider Modelle sind höher als von Daimler in den beanstandeten
Anzeigen beworben.

"Mit dem Gerichtsbeschluss wird einem besonders dreisten Fall von
Verbrauchertäuschung ein Riegel vorgeschoben", kommentiert
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die schnelle und klare
Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts. Indem Daimler in seiner
Werbeoffensive die beiden schlechtesten Effizienzklassen "E" und "F"
unter den Tisch fallen lasse und die hohen Verbräuche und
CO2-Emissionen der beiden AMG Modelle verschweige, habe der Konzern
potenzielle Autokäufer und die gesamte Öffentlichkeit hinters Licht
geführt. Resch: "Es ist ganz einfach: Mit den geschönten Bandbreiten
bei CO2-Effizienzklassen, Spritverbräuchen und CO2-Emissionen sollte
die neue S-Klasse insgesamt als umweltverträglicher erscheinen als
sie tatsächlich ist."

Die DUH hatte die Daimler AG zunächst außergerichtlich
aufgefordert, die Werbung mit unzutreffenden CO2-Effizienzklassen,
Kraftstoffverbräuchen und CO2-Emissionen zu unterlassen. Der
Stuttgarter Konzern zeigte sich jedoch uneinsichtig und verteidigte
die irreführende Werbung u.a. mit der Schutzbehauptung, zum Zeitpunkt
des Druckunterlagenschlusses für das Werbematerial hätten die
Emissions- und Spritverbrauchswerte für die beiden am höchsten
motorisierten S-Klasse Modelle noch nicht vorgelegen. Die DUH konnte
das Gericht davon überzeugen, dass bereits Wochen vor der
Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen die Emissions- und
Spritverbrauchswerte auch der AMG S-Klassen Modelle bereits
festgestanden hatten und von Daimler hätten veröffentlicht werden
können. Als sei die Sache damit ausgestanden, setzte der Autokonzern
zudem seine Kampagne mit großflächigen Anzeigen unverändert fort.
Daraufhin stellte die DUH beim Landgericht Stuttgart den Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem nun stattgegeben wurde.

"Das unlautere Verhalten des Autobauers hat das Landgericht
Stuttgart jetzt untersagt. Es ist dem Antrag der DUH in allen Punkten
gefolgt. Konkret ordnete das Gericht an, dass Daimler es zu
unterlassen habe, bei den beanstandeten Anzeigen für die
Mercedes-Benz S-Klasse unzutreffende Angaben über den
Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die CO2-Effizienzklassen
zu machen", erläutert Rechtsanwalt Tobias Bulling von der Berliner
Kanzlei Gentz und Partner, der die DUH in der juristischen
Auseinandersetzung vertritt. Die Richter hätten damit in vollem
Umfang die Überzeugung der DUH bestätigt, wonach Daimler gegenüber
seinen potenziellen Kunden versucht habe, den Anschein zu erwecken,
dass die Fahrzeuge der S-Klasse umweltschonender seien und geringere
Betriebskosten für den benötigten Kraftstoff aufwiesen als dies
tatsächlich der Fall ist.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.;
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Rechtsanwalt Tobias Bulling, Gentz und Partner;
Märkisches Ufer 34, 10179 Berlin, Tel: 030-400416400 E-Mail:
mail@gentznet.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V.;
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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