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Neu: Subkutane Infusionen Bestandteil der häuslichen Krankenpflege / Änderung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege beschlossen

Geschrieben am 16-08-2013

Berlin (ots) - Subkutane Infusionen sind neu als verordnungsfähige
Leistungen in die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege aufgenommen
und können damit künftig vom Arzt verordnet und von den
Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dies hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) nach vorgenommener Korrektur beschlossen und
das Gesundheitsministerium aktuell bestätigt.

Der bpa begrüßt die Änderung. "Diese Überarbeitung der Richtlinie
war schon lange geboten. Endlich können unnötige
Krankenhauseinweisungen, gerade in Hitzeperioden wie in den
vergangenen Wochen, verhindert werden", so bpa-Geschäftsführer Bernd
Tews. "Durch die Einführung der neuen Richtlinienposition 16a können
insbesondere geriatrische Patienten, die oftmals nicht ausreichend
Flüssigkeit zu sich nehmen, jetzt im Bedarfsfall von den
Pflegefachkräften zu Hause mit subkutanen Infusionen versorgt werden.
So kann eine Dehydration abgewendet werden", so Tews weiter.

Den ersten Beschluss zur Richtlinienänderung hatte der G-BA
bereits im Mai vergangenen Jahres vorgelegt. Hierzu wurde ein
Stellungnahmeverfahren durchgeführt und die Änderung dem
Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt. Es hatte dem
Gemeinsamen Bundesausschuss im April 2013 auferlegt, die Kosten für
den in der Richtlinie geforderten Verlaufsbogen für die subkutanen
Infusionen zu überprüfen und zu beziffern. Der bpa hatte sich bereits
im Rahmen des durchgeführten Stellungnahmeverfahrens für die
Streichung des gesonderten Verlaufsbogens eingesetzt. Die
durchgeführten medizinisch-pflegerischen Maßnahmen werden in der
Pflegedokumentation bereits festgehalten und ausreichend
dokumentiert, weshalb ein zusätzliches Verlaufsprotokoll eine
Doppeldokumentation darstellt. Der bpa befürwortet daher die
Streichung; er hätte allerdings zusätzlich die Reduzierung der
umfangreichen, teils fachlich umstrittenen Kontraindikationen
begrüßt. Dafür war der Verband in der Vergangenheit eingetreten.

Die Änderung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege wird im
Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und ca.
18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4
Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030-30878860, www.bpa.de


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