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EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 13-08-2013

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Kapsch TrafficCom AG
Wien, FN 223805 a
ISIN AT000KAPSCH9

Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG

am Donnerstag, dem 12. September 2013, um 10.00 Uhr,
Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG,
1120 Wien, Am Europlatz 2.

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012/2013

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012/2013

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012/2013

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013/2014

6. Wahlen in den Aufsichtsrat

7. Beschlussfassung über die Vergütung für ein Mitglied des Aufsichtsrats

Zwtl.: UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 22. August 2013
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich und werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen:

- Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vorschlag für die
Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2012/2013; - Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2 - 7, - Erklärungen der Kandidaten für die
Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG -
Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den
Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.

Zwtl.: HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND
119 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am 22. August 2013 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor
Relations, Mag. Marcus Handl, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in
der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses

Verlangen in Textform spätestens am 3. September 2013 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung
Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail

ir.kapschtraffic@kapsch.net wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an Herrn Mag. Marcus Handl
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
E-Mail an ir.kapschtraffic@kapsch.net, oder per Telefax an +43
(0)50811 1709, übermittelt werden.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Dies gilt jedoch nicht
für Wahlvorschläge in den Aufsichtsrat (TOP 6): Vorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern samt Erklärung gemäß § 87 Abs 2
AktG müssen für jede vorgeschlagene Person spätestens am 5.
September 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person
nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Dies gilt auch
für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG, welche der
Gesellschaft in Textform spätestens am 3. September 2013 zugehen
müssen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach
den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich.

Zwtl.: NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 2. September 2013
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Zwtl.: Depotverwahrte Inhaberaktien

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 9. September 2013 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder Kapsch TrafficCom AG
Boten Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien,

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68

Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist

Kapsch TrafficCom AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß
§ 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere
elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet
werden. Dies deshalb, da Kapsch TrafficCom AG bei den
vorangegangenen Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen
Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden
Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch
gemacht haben.

Zwtl.: Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9, - Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 2. September 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

Zwtl.: VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es
können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 11. September
2013, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post oder Kapsch TrafficCom AG
Boten Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien,

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68

Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130
Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung
zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht
die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr.
Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1- 8763343-0, Fax
+43-1-8763343-49 oder E-mail michael.knap@iva.or.at.

Zwtl.: Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,-- eingeteilt in
13.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung 13.000.000 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Wien, im August 2013

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Marcus Handl
Investor Relations Officer
Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
1120 Wien, Österreich
Tel.: +43 50.811 1120
E-Mail: {ir.kapschtraffic@kapsch.net}
[HYPERLINK: mailto:ir.kapschtraffic@kapsch.net]
Pressekontakt:
Mag. Katharina Riedl
Unternehmenssprecherin
Kapsch AG
Am Europlatz 2
1120 Wien, Österreich
Tel.: +43 50.811 1705
E-Mail: {katharina.riedl@kapsch.net}
[HYPERLINK: mailto:katharina.riedl@kapsch.net]

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
A-1121 Wien
Telefon: +43 1 50811 1122
FAX: +43 1 50811 99 1122
Email: ir.kapschtraffic@kapsch.net
WWW: www.kapschtraffic.com
Branche: Technologie
ISIN: AT000KAPSCH9
Indizes: Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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