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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;

Geschrieben am 12-08-2013

Zielgesellschaft: Bien-Zenker AG; Bieter: ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß
§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG
Arco Palais, Theatinerstraße 7
80333 München
Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 206561.

Zielgesellschaft:

Bien-Zenker AG
Am Distelrasen 2
36381 Schlüchtern
Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 90591.
Stammaktien: ISIN DE0005228100; WKN 522810

Bei den Aktien an der Zielgesellschaft handelt es sich um nennwertlosen
Inhaber-Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 3,00 je Stückaktie ('BZ-Aktien').
Die BZ-Aktien sind zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) der
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Außerdem werden sie im Freiverkehr
an den Wertpapierbörsen in Berlin, München und Stuttgart gehandelt.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage mit den genauen Bestimmungen des
Übernahmeangebots und weiterer das Übernahmeangebot betreffender
Informationen wird im Internet unter

http://www.adcuram.de

erfolgen. Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung
im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.

Der Bieter hat am 12.08.2013 entschieden, den Aktionären der
Zielgesellschaft anzubieten, ihre BZ-Aktien im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gegen Zahlung einer Gegenleistung von

EUR 14,09 je BZ-Aktie

zu erwerben ('Übernahmeangebot'). Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu
den in der Angebotsunterlage nach § 11 WpÜG noch darzustellenden
Bedingungen und Bestimmungen ergehen. Aus jetziger Sicht wird das
Übernahmeangebot voraussichtlich unter der aufschiebenden Bedingung der
Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden stehen; weitere
Angebotsbedingungen sind möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Der Bieter hat am 12.08.2013 mit der ELK Fertighaus Aktiengesellschaft mit
dem Sitz in Schrems/Österreich, eingetragen im Firmenbuch zu FN 36889z,
zuständiges Gericht Landesgericht Krems an der Donau, einen
Aktienkaufvertrag über die von der ELK Fertighaus Aktiengesellschaft
gehaltenen Stück 2.164.424 BZ-Aktien (die 'ELK-Aktien') abgeschlossen. Der
Vollzug des Aktienkaufvertrages, das heißt die Übertragung des Eigentums an
den ELK-Aktien, ist insbesondere aufschiebend bedingt durch die Freigabe
durch die zuständigen Kartellbehörden.

Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG ist eine 100-prozentige
unmittelbare Tochtergesellschaft der ADCURAM Development Holding GmbH mit
dem Sitz in München. An der ADCURAM Development Holding GmbH sind zum einen
die ADCURAM Group AG, mit dem Sitz in Wien/Österreich, zu 33 Prozent und
zum anderen die ADCURAM Beteiligungen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München
zu 67 Prozent beteiligt. Die alleinige geschäftsführungs- und
vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafterin der ADCURAM
Beteiligungen GmbH & Co. KG ist die ADCURAM Management GmbH, deren
Geschäftsanteile zu 100 Prozent von der ADCURAM Group AG gehalten werden.
Daher ist die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG auch eine mittelbare
Tochtergesellschaft der ADCURAM Group AG.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung
bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der
Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
(WpÜG-AngebotsVO) unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots
nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik
Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen,
Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt
worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können nicht darauf vertrauen,
sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande
kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf der BZ-Aktien. Die Informationen in
dieser Bekanntmachung sind nicht vollständig. Die endgültigen Bedingungen
und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach
Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Es wird ausdrücklich auf die Angebotsunterlage verwiesen, die
voraussichtlich im September 2013 veröffentlicht werden wird. Die ADCURAM
Fertigbautechnik Holding AG behält sich eine Änderung der Bedingungen und
Bestimmungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, ausdrücklich
vor. Inhabern von BZ-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden
Dokumente zu lesen und eingehend zu prüfen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da diese Dokumente wichtige Informationen enthalten werden.
Inhabern von BZ-Aktien wird zudem empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen
Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der
Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

München, den 12.08.2013

ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG
Der Vorstand

Ende der WpÜG-Meldung

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart


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