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Staatssekretärin Splett: Lärmsanierung muss verkehrsträger-übergreifend gedacht werden / Lärmkonzept für eine ruhigere Umwelt

Geschrieben am 28-06-2013

Stuttgart (ots) - "Unser Konzept beinhaltet neue Ansätze für eine
gesetzlich verbindliche Lärmsanierung und geht das Problem
verkehrsträgerübergreifend an", betonte Gisela Splett,
Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg,
anlässlich der Ergebnispräsentation des Projekts "Konzept für eine
ruhigere Umwelt" am Freitag, 21.06.2013, in Stuttgart.

Das Konzept sieht vor, dass nicht mehr nur der Lärm an einzelnen
Streckenabschnitten betrachtet wird, sondern Mehrfachbelastungen
durch Straße und Schiene zusammen untersucht werden. Es löst sich
damit vom einzelnen Verursacher und wendet sich der Gesamtsituation
des Lärms von Straße und Schienen zu, wie er tatsächlich auf die
AnwohnerInnen einwirkt. Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit, eine
Kostenaufteilung zwischen den verschiedenen Baulastträgern
entsprechend der Verursachungsanteile abzuleiten. "Im Sinne der
betroffenen BürgerInnen ist es wichtig, dass die Lärmsanierung
verbindlich gesetzlich geregelt wird. Es muss einen Anspruch auf
Lärmsanierung auch entlang bestehender Verkehrswege geben", so
Splett. Gefordert sei nun auch die Bundesebene, endlich Regelungen
für einen effektiven Lärmschutz zu schaffen. Die
baden-württembergische Konzeption soll die Diskussion darüber
voranbringen.

Entwickelt wurde die Idee, zu Beginn eines
Lärmsanierungsverfahrens Lärmsanierungsgebiete auszuweisen. Hierzu
wäre zunächst die Gesamtbelastung für alle Straßen und Schienen in
einem Gebiet zu ermitteln. Entsprechend des Sanierungsbedarfs können
dann Sanierungsgebiete festgelegt werden. Der Bedarf und die
Dringlichkeit der Lärmsanierungsgebiete ergeben sich aus der Höhe der
Gesamtbelastung und der Anzahl der Betroffenen. Diese Vorgehensweise
soll in die Lärmaktionsplanung eingebettet werden, die bei den
Städten und Gemeinden angesiedelt ist. Schritte wie die Analyse der
Lärmsituation und die Mitwirkung der Öffentlichkeit können für beide
Verfahren genutzt werden.

Vorgesehen ist die Zusammenarbeit aller Behörden und
Baulastträger, die zur Lärmbelastung beitragen. Für ein
Lärmsanierungsgebiet erarbeiten die Städte und Gemeinden mit den
Baulastträgern, den Verkehrsbehörden und den übrigen zuständigen
Stellen in einem förmlichen Verhandlungsverfahren ein gemeinsames
Sanierungsprogramm. Wird keine Einigung erzielt, soll eine
Lärmsanierungsbehörde auf Basis der geleisteten Vorarbeiten über das
Lärmsanierungsprogramm entscheiden. Das Lärmsanierungsprogramm soll
für die Beteiligten bindend sein. Dieser kooperative Ansatz schafft
Raum für kreative, effiziente Strategien zur Lärmminderung jenseits
eng begrenzter fachrechtlicher Zuständigkeiten.

Die Kosten für das Lärmsanierungsprogramm sollen
verursachungsgerecht verteilt werden. So sollen die Kosten der
Maßnahmen entsprechend den Verursacheranteilen der Infrastruktur
(Straßen, Schienenwege) zugeordnet werden. Diese ergeben sich aus den
jeweiligen energetischen Beiträgen an der Gesamtlärmbelastung eines
Gebietes. Die Maßnahmen des gemeinsamen Sanierungsprogramms werden
von den jeweils zuständigen Stellen in eigener Verantwortung
durchgeführt. Das Lärmsanierungskonzept ist flexibel in Bezug auf die
zur Verfügung stehende Finanzierung. Sanierungsgebiete wie auch die
Umsetzung der Sanierungsprogramme können entsprechend den vorhandenen
Mitteln regelmäßig nach ihrer Sanierungsdringlichkeit priorisiert
werden. Das vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zusammen
mit externen Gutachtern entwickelte Konzept zielt auf Verbesserungen
der rechtlichen Regelungen. Angedacht ist aber auch die Erprobung des
Konzepts in einem Modellvorhaben in Baden-Württemberg.



Pressekontakt:
Julia Pieper
Stellvertretende Pressesprecherin
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Hauptstätterstr. 67
70178 Stuttgart

0711-2315842
julia.pieper@mvi.bwl.de


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