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Deutsche Umwelthilfe stoppt Verbrauchertäuschung von Kaisers Tengelmann

Geschrieben am 04-06-2013

Berlin (ots) - Landgericht Duisburg untersagt dem
Handelsunternehmen das Bewerben von umweltbelastenden Einwegflaschen
als Mehrweg

Die Kaisers Tengelmann GmbH darf seinen Kunden Einwegflaschen
nicht länger als Mehrweg verkaufen. So lautet das aktuelle Urteil des
Landgerichts Duisburg im Rechtsstreit zwischen der Deutschen
Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Handelsunternehmen (Az.: 22 O 111/12).
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte am 30.10.2012
Klage wegen Verbrauchertäuschung eingereicht, weil Kaisers Tengelmann
Einweg- als Mehrwegflaschen beworben hatte. Das Gericht gab der DUH
in seinem Urteil Recht und untersagte dem Unternehmen, Einwegflaschen
als Mehrweg zu bewerben.

"Erneut hat ein Handelsunternehmen versucht, widerrechtlich von
der Umweltfreundlichkeit und dem positiven Image der Mehrwegflaschen
zu profitieren", erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
"Das Handelsunternehmen fühlte sich offenbar sehr sicher, von den
zuständigen Aufsichtsbehörden nicht belangt zu werden. Anders ist die
Dreistigkeit, mit der Kaisers Tengelmann seine Kunden in die Irre
führte, nicht zu erklären." Resch fordert die für die Kontrolle des
Handels zuständigen Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter auf, gegen
solche Formen der Verbrauchertäuschung konsequent vorzugehen.

"Mehrwegflaschen sind durch ihre häufige Wiederbefüllung und
kurzen Transportwege weiterhin die umweltfreundlichste
Getränkeverpackung", erklärt der DUH-Bereichsleiter für
Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. "Dass Kunden am Verkaufsort
zunehmend verwirrt sind und Einweg nicht mehr von Mehrweg
unterscheiden können, nutzen PET-Flaschenhersteller und der
einwegorientierte Handel aus. Leider ist die falsche Ausschilderung
kein Einzelfall wie wir in zahlreichen Testbesuchen immer wieder
feststellen." Als Konsequenz fordert Fischer die schnellstmögliche
Einführung einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung von Einweg-
und Mehrweg-Getränkeverpackungen auf dem Produkt. Ein derzeitig im
Bundesrat liegender Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur
Kennzeichnung von Getränkeverpackungen am Verkaufsort wäre ein erster
Schritt hin zu mehr Transparenz für den Verbraucher. Allerdings
besteht Nachbesserungsbedarf, da Discounter und andere Großformen des
Handels von der Einzelkennzeichnungspflicht befreit werden sollen.

"Die Täuschungsversuche des Handels zu Einwegflaschen zeigen, dass
die Umweltverträglichkeit von Verpackungen zu einem wesentlichen
Kriterium bei der Kaufentscheidung geworden ist. Dass sich die
Irreführung von Verbrauchern jedoch nicht auszahlt, zeigt die klare
Entscheidung des Landgerichts Duisburg", sagt Dr. Remo Klinger von
der auf Umweltrecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei Geulen &
Klinger, der die DUH in der juristischen Auseinandersetzung vertrat.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Thomas Fischer, Projektmanager Kreislaufwirtschaft
Tel. 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Tel. 030 88472-80, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Eckold-Hufeisen, Pressesprecher
Tel. 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009,
E-Mail: eckold-hufeisen@duh.de


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