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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Drei-Prozent-Hürde für Europawahl Vielfalt als Makel MATTHIAS BUNGEROTH

Geschrieben am 17-05-2013

Bielefeld (ots) - Das Bundesverfassungsgericht könnte demnächst
wieder Arbeit bekommen. Wenn die im Bundestag vertretenen Parteien
bis auf die Linke ihre Absicht wahr machen, für künftige Wahlen zum
Europäischen Parlament eine Drei-Prozent-Klausel einzuführen, will
die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) dagegen vor ebenjenes
höchste deutsche Gericht ziehen. Ein Widerstand, der ebenso absehbar
wie aus Sicht kleinerer Parteien verständlich ist. Denn im November
2011 hatte der 2. Senat des Verfassungsgerichts in Karlsruhe die im
deutschen Europawahlrecht bis dahin verankerte Fünf-Prozent-Hürde
hauptsächlich mit der Begründung aufgehoben, das Europäische
Parlament wähle keine Regierung, die auf eine ständige Unterstützung
durch eine Parlamentsmehrheit angewiesen sei. Es ist nicht erkennbar,
warum dasselbe Gericht über eine Drei-Prozent-Hürde nun anders
befinden sollte. Das Argument der etablierten Bundestagsparteien, man
sorge sich um die Funktionsfähigkeit des EU-Parlaments, mutet
vorgeschoben an. Möglicherweise hat man einfach Angst, einige gut
dotierte Abgeordnetenposten durch Konkurrenz kleinerer Parteien zu
verlieren. Schon heute sind wechselnde Mehrheiten in dem aktuell 754
Mitglieder zählenden Parlament an der Tagesordnung. Und das ist auch
gut so. Europa lebt von der Vielfalt, sie ist kein Makel. Und das
sollte sich auch in seinem Parlament ausdrücken dürfen.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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