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Krings: BGH-Urteil zu persönlichkeitsrechtsverletzenden Suchvorschlägen wegweisend

Geschrieben am 16-05-2013

Berlin (ots) - Am 14. Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH)
entschieden, dass Google Suchvorschläge löschen muss, wenn diese
Persönlichkeitsrechte verletzen. Im konkreten Fall stellte das
Gericht die Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Mannes fest, dessen
Name in der Google-Suchmaske mit den Begriffen "Betrug" und
"Scientology" in Verbindung gebracht wurde. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter
Krings:

"Der BGH hat in diesem wegweisenden Urteil klar gemacht, dass das
Internet kein rechtsfreier Raum ist und dort begangene
Persönlichkeitsrechtsverletzungen ebenso wenig hingenommen werden
müssen wie in der analogen Welt. Der öffentlich viel beachtete Fall
Bettina Wulffs hat gezeigt, in welchem Ausmaß die von Google
vorgeschlagenen Suchergänzungen - insbesondere auf Grund ihres
unüberschaubaren Adressatenkreises - gravierende Auswirkungen auf das
Leben des Betroffenen haben können. Mit diesem Urteil wird Google zu
Recht dazu verpflichtet, persönlichkeitsrechtsverletzende
Suchvorschläge zu entfernen, wenn es Kenntnis von ihnen erlangt hat.
Das Gericht hat hierbei aber auch betont, dass Google keinerlei
präventive Prüfung durchführen muss.

Dies ist ein erfreuliches Urteil, das sowohl die
Persönlichkeitsrechte von Betroffenen stärkt als auch verdeutlicht,
dass unsere Rechtordnung auch im Internet Gültigkeit hat."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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