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Lausitzer Rundschau: Zum Urteil gegen die Autovervollständigung bei Google / Gerüchteverstärker

Geschrieben am 14-05-2013

Cottbus (ots) - Bei Horst Seehofer kommt gleich der Begriff
"Affäre" - zu Recht. "Vater" hätte es sein können, wäre das Kind
nicht beim Seitensprung, sondern, wie bei Sigmar Gabriel, in der
regulären Beziehung entstanden. Also ergänzt "Google" dieses Wort
beim SPD-Chef. Bei Angela Merkel steht "FKK" weit oben auf der Liste.
Zu Unrecht, denn die dahinter liegenden Fotos sind gefälscht.
Allerdings enthüllt der Fakt hier tatsächlich etwas. Nämlich wie oft
nach diesem Wort gefragt wurde. Die Autocomplete-Funktion der
Internetsuchmaschine kann ein gigantischer Gerüchteverteiler und
Verstärker niederster Instinkte sein. Bettina Wulff hat das am
schlimmsten erlitten. Dem hat der Bundesgerichtshof am Dienstag einen
Riegel vorgeschoben. In anderen Ländern, darunter Japan und
Frankreich, wurde schon ähnlich geurteilt. Das zeigt, dass es auch
für einen global agierenden Konzern Grenzen der Freiheit gibt. Auch
im Internet. Und das ist gut so. Das Gericht hat klugerweise keine
generelle Regelung verlangt, sondern auf Googles
Eingriffsmöglichkeiten im Einzelfall verwiesen. Einer, der eine
Pinnwand auf dem Marktplatz aufstellt, muss sie nicht ständig
bewachen. Aber er kann auch nicht so tun, als habe er nichts damit zu
tun, wenn sie zum Beispiel mit Nazi-Parolen oder Pornografie beklebt
wird. Dann muss er einschreiten. Eingriffe im Einzelfall sind
zumutbar, auch für Google, das im Übrigen in China ja sogar die
allgemeine Zensur klaglos akzeptiert. Soll der Konzern also nicht mit
einer Scheinliberalität daherkommen, die im Zweifel nur die
Verletzung von Persönlichkeitsrechten kaschiert.



Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de


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