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Lübecker Nachrichten: Ex-Verfassungrichter zum NSU-Prozess: Befangenheitsanträge sind völlig normal

Geschrieben am 07-05-2013

Lübeck (ots) - München. Der ehemalige Vizepräsident des
Bundesverfassungsgerichtes, Winfried Hassemer, hält die Kritik an der
Vertagung des NSU-Prozesses für unangemessen. "Es ist völlig normal,
dass zu Beginn eines großen Strafprozesses Befangenheitsanträge
gestellt werden", sagte Hassemer den "Lübecker Nachrichten". Und es
sei auch völlig normal, dass der Senat sich hinreichend Zeit nimmt,
um über die Anträge zu beraten und zu entscheiden. "Das ist business
as usual." Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hatte
sich am Montag entschlossen, erst in der nächsten Woche über zwei
Befangenheitsanträge der Verteidiger zu entscheiden und damit zwei
Verhandlungstage geopfert. Juristen rechnen damit, dass die Anträge
abgelehnt werden.

Der ehemalige Bundesrichter und unabhängige Bundestagsabgeordnete
Wolfgang Neskovic sprach vom "Standardprogramm in großen
Strafprozessen". Die Vertagung sei "zwar etwas überraschend, aber
nicht abwegig". Neskovic warnte vor falschen Hoffnungen auf einen
raschen Fortgang der Hauptverhandlung: "Die Öffentlichkeit wird sich
daran gewöhnen müssen, dass sich der Prozess nach der
Strafprozessordnung richtet und nicht nach Wünschen der
Öffentlichkeit selbst."



Pressekontakt:
Lübecker Nachrichten
Redaktion

Telefon: 0451/144 2220


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