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Seniorenrat richtet Petition an Deutschen Bundestag wegen rückwirkenden Besteuerung deutscher Renten

Geschrieben am 03-05-2013

Blecha und Khol: "Auch Österreichern ist es möglich diese
Petition zu unterstützen!"

Wien (ots) - Der Österreichische Seniorenrat hat beim Deutschen
Bundestag eine Petition betreffend "Aufhebung der rückwirkenden
Besteuerung deutscher Renten für in Österreich Ansässige" eingebracht
und bittet dringend um die Unterstützung in Form einer Mitzeichnung.
Die Mitzeichnungsfrist läuft bis 28. Mai 2013. Auch Österreichischen
Staatsbürgern ist es möglich diese Petition an den Deutschen
Bundestag zu unterstützen!

Mit dieser Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, die
rückwirkende Besteuerung von 2005 bis 2011 auf deutsche Renten für in
Österreich ansässige Bezieherinnen und Bezieher aufzuheben bzw. falls
es zu keiner Aufhebung der Besteuerung kommt, zumindest beschlossen
werden soll, auf den für Ratenzahlungen von rückwirkenden
Steuerschulden festgesetzten Zinssatz in Höhe von 6 Prozent zu
verzichten.

Als Begründung wird ausgeführt, dass rund 150.000 österreichische
Pensionistinnen und Pensionisten, die aus Deutschland eine Rente
beziehen, seit einigen Monaten aufgefordert werden, eine
Steuererklärung rückwirkend ab 2005 in Deutschland abzugeben.
Aufgrund des rückwirkenden Vollzugs der Steuerpflicht ist dieser
Personenkreis mit teils massiven Nachzahlungen konfrontiert.

Zwtl.: So können Sie einfach helfen:

Für die Mitzeichung kann die Petition unter folgendem Link
aufgerufen werden:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_04/_23/Pet
ition_41894.html

Um die Petition zu unterstützen, muss am rechten Rand das Feld
"Petition mitzeichnen" angeklickt werden. Unterhalb des
Petitionstextes ist dann das Feld "Ich bin neu hier" auszuwählen und
es sind E-Mail-Adresse sowie ein Passwort und persönlichen Daten
anzugeben. Auszuwählen gilt es weiters, ob man mit seinem realen
Namen oder mit einer Mitzeichner-Nummer in der Mitzeichnungsliste
aufgeführt werden will. Dann ist "Jetzt registrieren und mitzeichnen"
anzuklicken.

In Folge erhält man eine E-Mail-Bestätigung vom Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestages an die angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
Diese enthält die Aufforderung, sein Benutzerkonto durch Anklicken
eines Links zu aktivieren. Erst nachdem man dies gemacht hat, erhält
man die Mitteilung, dass das Benutzerkonto registriert ist und die
eigene Mitzeichnung gespeichert wurde.

Zwtl.: Näheres zur Petition:

Nach Ansicht des Österreichischen Seniorenrates, der gesetzlich
anerkannten Interessenvertretung aller älteren Menschen in
Österreich, haben die Deutschen Behörden ihre Informationspflicht
klar vernachlässigt. Es ist Pensionisten, welche in Österreich leben
und österreichische Staatsangehörige sind, nicht zumutbar, sich mit
dem deutschen Steuerrecht und dessen Konsequenzen zu beschäftigen. Es
wäre für die deutschen Behörden (Rentenversicherung und
Steuerbehörden) zwingend erforderlich gewesen, die neuen rechtlichen
Rahmenbedingungen im Steuerrecht den Pensionisten und Pensionistinnen
so rechtzeitig und verständlich mitzuteilen, dass sie in finanzieller
Hinsicht hätten Vorsorge treffen können. Dies hätte sofort nach der
Beschlussfassung im Deutschen Bundestag durch die Rentenversicherung
- und dies mehrmals - erfolgen müssen.

Die rückwirkende Versteuerung der deutschen Renten verstößt nach
Ansicht des Seniorenrates auch gegen den Vertrauensschutz. Der
betroffene Personenkreis hat mit dieser Neuregelung nicht rechnen
müssen und sich auf die (bis 2005) bestehende Rechtslage verlassen.
Für die teils massiven Rückzahlungen wird zwar vom zuständigen
Finanzamt Neubrandenburg die Möglichkeit von Ratenzahlung eingeräumt,
allerdings sind jährlich 6% Zinsen fällig, was in Anbetracht der
überraschenden Nachforderung als jedenfalls ungerechtfertigt zu
betrachten ist.

Zwtl: Sozialpartner Österreichischer Seniorenrat

Dem Österreichischen Seniorenrat obliegt die gesetzliche
Interessenvertretung von rund 2,5 Millionen Seniorinnen und Senioren
in Österreich. Nach dem Bundes-Seniorengesetz ist er zur Vertretung,
Förderung und Wahrung der Interessen der österreichischen Senioren
berufen und in Angelegenheiten, welche die Interessen der
österreichischen Senioren berühren können, den gesetzlichen
Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden
und der Landwirte gleichgestellt. Der Österreichische Seniorenrat ist
Sozialpartner.

Die Präsidenten BM aD Karl Blecha und Präs NR aD Dr. Andreas Khol
bitten um Unterstützung dieser wichtigen Petition, die so vielen
Pensionisten und Pensionistinnen in Österreich helfen soll.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenrat
Mag. Wolfgang Braumandl
Tel.: +43-1-8923465
mailto:kontakt@seniorenrat.at
http://www.seniorenrat.at


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