(Registrieren)

Weser-Kurier: Über die Arbeit des Finanzamts schreibt der Bremer WESER-KURIER:

Geschrieben am 25-04-2013

Bremen (ots) - Es gibt Bremer, die können sich bei dieser Meldung
ins Fäustchen lachen: Das Finanzamt hat manche Steuererklärung nicht
richtig überprüft und den glücklichen Zahlern damit im Schnitt 250
Euro Steuern erspart. Hurra, könnte man sagen, endlich belohnt es
auch mal die kleinen Leute, wenn schon die großen Bösewichte mit
ihren Steuerhinterziehungen häufig davonkommen. Nicht mehr zum Lachen
ist die Gesamtrechnung, die der Rechnungshof in seinem Jahresbericht
nennt: Rund eine Million Euro hat das Finanzamt auf diesem Weg
verschenkt. Und das in einer Stadt, die jeden Euro braucht. Das
Finanzamt besteht eigens, um zu überprüfen, welchen Anteil jeder
Bürger jährlich zu leisten hat, damit Staat, Land und Kommune Lehrer
bezahlen, Straßen bauen, ja, das gemeinschaftliche Leben verwalten
können. Das Verfahren dafür ist hochkomplex, die Formulare eine
Wissenschaft für sich - und das Risiko groß, dass bei der Berechnung
etwas schief geht. Doch der Bund hat vor einigen Jahren für seine
Finanzamtsmitarbeiter vorgesorgt und eine Software entwickelt, die
Steuererklärungen automatisch vorprüft - und deshalb
Risikomanagementsystem heißt. Die Mitarbeiter im Amt müssen also nur
noch prüfen, was der Computer ihnen anzeigt. Das haben sie aber nicht
immer getan. Nun ist es zu leicht, auf den Angestellten des
Finanzamtes rumzuhacken. Jeder der schon einmal versucht hat, seine
Steuererklärung elektronisch zu erstellen, kann sich vorstellen, dass
die Software im Finanzamt schlichtweg schwer zu bedienen sein könnte.
Mehr noch fällt aber ins Gewicht, dass die Deutsche
Steuer-Gewerkschaft (DSTG) schon länger anmahnt, dass Personalnot in
den Ämtern herrscht und die Bearbeitung lähmt. Konnten die
Angestellten die angezeigten Risikofälle also aus Zeitgründen nicht
untersuchen? Dafür spricht, dass sogenannte Aktionswochen
stattfanden, in denen die Angestellten Steuererklärungen regelrecht
ungeprüft durchwinkten, um die Menge zu bewältigen - mit dem Wissen
der Vorgesetzten. Es muss also schon Verzweiflung herrschen, wenn ein
Land wissentlich auf Geld verzichtet. Da hilft dann auch kein
Computerprogramm mehr, das Warnungen anzeigt. Auf die Gefahr hin,
dass den folgenden Gedanken in einem Land, das notorisch Pleite ist,
niemand mehr hören mag: Sollte sich Bremen nicht wenigstens ein
funktionstüchtiges Finanzamt leisten?



Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

460555

weitere Artikel:
  • Weser-Kurier: Zum Verbraucherinformationsgesetz schreibt der Bremer WESER-KURIER: Bremen (ots) - Das Urteil des Oldenburger Verwaltungsgerichtes unterstreicht das Recht des Verbrauchers auf Informationen von den zuständigen Behörden. Ganz egal, ob es um Dioxin-Eier oder Gammelfleisch geht. Und das ist gut so. Die Klage der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch zeigt aber auch, wie schwer es nach wie vor sein kann, an Informationen von Ämtern zu gelangen, obwohl es heute durch das Verbraucherinformationsgesetz einen klaren Rechtsanspruch gibt. Allzu oft berufen sich Behörden auf das Amtsgeheimnis, wie im Fall mehr...

  • Lausitzer Rundschau: Das zerrissene Parlament Der Bundestag und das NPD-Verbotsverfahren Cottbus (ots) - Das ist am Donnerstag im Bundestag keine Glanzstunde der Demokraten gewesen. Das NPD-Verbotsverfahren ist in die Mühlen eines eher kleinkarierten Streits der Parteien geraten. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass sie damit dem ganzen Vorhaben einen Bärendienst erwiesen haben. Denn auch wenn die Karlsruher Richter es nicht zugeben würden, selbstverständlich schwächt das Gezänk die Erfolgsaussichten des Verbotsantrags der Länder. Das Argument, es komme nicht auf die Menge der Anträge, sondern auf die Stichhaltigkeit mehr...

  • Weser-Kurier: Zum kirchlichen Arbeitsrecht schreibt der Bremer WESER-KURIER: Bremen (ots) - Dem Bundesarbeitsgericht blieb gar nichts anderes übrig, als so zu urteilen: Ja, wer aus der Kirche austritt, dem darf eine kirchliche Einrichtung wie die Caritas kündigen. Denn das geltende Recht ist eindeutig. Das Grundgesetz garantiert den Kirchen die Verwaltungsfreiheit, das Antidiskriminierungsgesetz erlaubt den Kirchen die Diskriminierung aufgrund der Kirchenmitgliedschaft. Das kirchliche Arbeitsrecht macht's möglich. Aber ist das kirchliche Arbeitsrecht auch sinnvoll? Ganz eindeutig: Nein. "Jede Religionsgesellschaft mehr...

  • Westfalenpost: Größtmögliche Transparenz / Kommentar zum NSU-Untersuchungsausschuss von Rolf Hansmann Hagen (ots) - Dass unser Rechtsstaat rund um die Mordserie der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) keine Sternstunde erlebt hat, ist nicht nur im Untersuchungsausschuss des Bundestages unstrittig. Das Versagen der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen und die unklare Rolle von Verfassungsschützern bei den Terrorakten gegen Mitbürger mit Migrationshintergrund haben zwangsläufig zum Vorwurf geführt, dass der Staat auf dem rechten Auge blind ist. Ein fataler wie falscher Vorwurf, den sich die Verantwortlichen mehr...

  • Westfalenpost: Keine Überraschung Kommentar zum BAG-Urteil über Kirchensonderrechte von Andreas Thiemann Hagen (ots) - Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Mitarbeiterkündigung nach einem Kirchenaustritt kann nicht wirklich überraschen. Die Richter folgten lediglich der verfassungsrechtlichen Vorgabe, die den Kirchen nun einmal Sonderrechte im Umgang mit ihren Mitarbeitern einräumt. Erst eine hoheitliche Verfassungsänderung könnte hier zu anderen Urteilen führen. Abgesehen von der juristischen Logik gibt es aber auch sehr gute andere Argumente, die die Mitarbeiter-Kündigung nachvollziehbar erscheinen lassen. Im vorliegenden Fall mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht