(Registrieren)

Lausitzer Rundschau: Das zerrissene Parlament Der Bundestag und das NPD-Verbotsverfahren

Geschrieben am 25-04-2013

Cottbus (ots) - Das ist am Donnerstag im Bundestag keine
Glanzstunde der Demokraten gewesen. Das NPD-Verbotsverfahren ist in
die Mühlen eines eher kleinkarierten Streits der Parteien geraten.
Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass sie damit dem ganzen
Vorhaben einen Bärendienst erwiesen haben. Denn auch wenn die
Karlsruher Richter es nicht zugeben würden, selbstverständlich
schwächt das Gezänk die Erfolgsaussichten des Verbotsantrags der
Länder. Das Argument, es komme nicht auf die Menge der Anträge,
sondern auf die Stichhaltigkeit der Beweise gegen die NPD an, ist
zwar absolut richtig. Aber nur, wenn man rein rechtlich argumentiert.
Ein Verbotsverfahren gegen eine Partei hat aber immer auch eine
politische Dimension - und Botschaft. Was die Parteien stattdessen
gemacht haben, ist die große Kunst des parlamentarischen Zerredens.
Kaum jemand hat in dieser Sache eine besonders gute Figur gezeigt.
Die FDP ist zwar die einzige, die konsequent bei ihrer Ablehnung
geblieben ist. Sie hat aber mit dem Satz "Dummheit lässt sich nicht
verbieten" selbst dümmlich ihre Haltung begründet. SPD und Grüne
haben gegeneinander einen parlamentarischen Kleinkrieg geführt, an
dessen Ende sich die Grünen bei der Abstimmung im Bundestag enthalten
haben. Diffuser geht es nicht. Und die Union hat in der Verbotsfrage
wie die von ihr getragene Bundesregierung kräftig laviert. So wird
aus einer "Angelegenheit von großer Ernsthaftigkeit"
(SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann) parteipolitisch
kleines Karo. Man kann sich gut vorstellen, mit welcher Freude
NPD-Funktionäre den Streit im Parlament verfolgt haben.



Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

460557

weitere Artikel:
  • Weser-Kurier: Zum kirchlichen Arbeitsrecht schreibt der Bremer WESER-KURIER: Bremen (ots) - Dem Bundesarbeitsgericht blieb gar nichts anderes übrig, als so zu urteilen: Ja, wer aus der Kirche austritt, dem darf eine kirchliche Einrichtung wie die Caritas kündigen. Denn das geltende Recht ist eindeutig. Das Grundgesetz garantiert den Kirchen die Verwaltungsfreiheit, das Antidiskriminierungsgesetz erlaubt den Kirchen die Diskriminierung aufgrund der Kirchenmitgliedschaft. Das kirchliche Arbeitsrecht macht's möglich. Aber ist das kirchliche Arbeitsrecht auch sinnvoll? Ganz eindeutig: Nein. "Jede Religionsgesellschaft mehr...

  • Westfalenpost: Größtmögliche Transparenz / Kommentar zum NSU-Untersuchungsausschuss von Rolf Hansmann Hagen (ots) - Dass unser Rechtsstaat rund um die Mordserie der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) keine Sternstunde erlebt hat, ist nicht nur im Untersuchungsausschuss des Bundestages unstrittig. Das Versagen der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen und die unklare Rolle von Verfassungsschützern bei den Terrorakten gegen Mitbürger mit Migrationshintergrund haben zwangsläufig zum Vorwurf geführt, dass der Staat auf dem rechten Auge blind ist. Ein fataler wie falscher Vorwurf, den sich die Verantwortlichen mehr...

  • Westfalenpost: Keine Überraschung Kommentar zum BAG-Urteil über Kirchensonderrechte von Andreas Thiemann Hagen (ots) - Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Mitarbeiterkündigung nach einem Kirchenaustritt kann nicht wirklich überraschen. Die Richter folgten lediglich der verfassungsrechtlichen Vorgabe, die den Kirchen nun einmal Sonderrechte im Umgang mit ihren Mitarbeitern einräumt. Erst eine hoheitliche Verfassungsänderung könnte hier zu anderen Urteilen führen. Abgesehen von der juristischen Logik gibt es aber auch sehr gute andere Argumente, die die Mitarbeiter-Kündigung nachvollziehbar erscheinen lassen. Im vorliegenden Fall mehr...

  • Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Bundestag/NPD-Verbot Stuttgart (ots) - Niemand wird der SPD vor dem Hintergrund ihrer Geschichte absprechen, mit großer Ernsthaftigkeit Rechtsextremismus bekämpfen zu wollen. Ob man aber deshalb einen Antrag zu einem neuerlichen Verbotsverfahren im Bundestag stellen muss, von dem man weiß, dass ihm nicht einmal die Grünen, geschweige denn Union und FDP zustimmen können, ist eine andere Frage. Kein Demokrat zweifelt daran, dass die NPD eine menschenverachtende, verfassungsfeindliche Partei ist. Es geht in dieser Auseinandersetzung vielmehr um die juristische mehr...

  • Stuttgarter Zeitung: Resignation statt Revolution / Leitartikel zu Protesten in Frankreich Stuttgart (ots) - Die Franzosen wehren sich. Sie gehen auf die Straße. Kirchlich-konservative Bürger rufen zu weiteren Massenkundgebungen auf, um das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Einführung der Homo-Ehe doch noch zu kippen. Gewerkschaften, Links- und Rechtspopulisten wollen die Regierung Anfang Mai mit Großkundgebungen an ihre sozialen Pflichten erinnern. Nach Veränderung sieht das aus, nach Revolution gar. Doch das erzürnte Volk will nicht verändern, es will bewahren. Es klammert sich an das traditionelle Familienbild mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht