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Allg. Zeitung Mainz: Zweitbeste Lösung / Kommentar zum NSU-Prozess

Geschrieben am 19-04-2013

Mainz (ots) - Eine gewisse Halsstarrigkeit kann man dem
Oberlandesgericht München nicht absprechen. Zu der Neuvergabe der
Presseplätze beim NSU-Prozess hätte es sich auch durchringen können,
ohne dazu vom Bundesverfassungsgericht angehalten zu werden. Juristen
sind aus guten Gründen vor jeder politischen Einflussnahme geschützt.
Das heißt aber nicht, dass sie keine politische Einsicht zeigen
dürfen. Und die Frage, welche und wie viele Medien von diesem
international beachteten Prozess berichten dürfen, ist eine
politische. Mit dem Losverfahren auf der einen Seite und der
Möglichkeit nachträglicher Poolbildungen auf der anderen Seite hat
das Gericht nun einen Weg gefunden, der juristisch nicht mehr
angreifbar und auch politisch vertretbar ist. Und doch ist auch jetzt
nur die zweitbeste Lösung herausgekommen. Nachdem sich das Gericht
einmal zur Verschiebung des Prozesses durchgerungen hatte, hätte es
auch eine Lösung finden können, die dem gewaltigen Medieninteresse
stärker entgegenkommt. Dafür bot sich freilich eher eine Verlagerung
des Prozesses als die juristisch umstrittene elektronische
Übertragung in einen zweiten Raum an. Ganz offensichtlich aber hat
das Gericht mit der begrenzten Anzahl an Medienplätzen von Anfang an
dokumentieren wollen, dass dieser Prozess kein Spektakulum werden
darf, sondern allein der gewissenhaften juristischen Aufarbeitung der
Schuld von Beate Zschäpe dienen soll. Es war wohl diese Trotzhaltung,
die das Gericht zunächst in die Irre geführt und nun die beste aller
Lösungen verhindert hat. Souveränität aber kann man bekanntlich nicht
verordnen und auch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de


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