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Stuttgarter Zeitung: Richterin darf wegen Befangenheit keine Stuttgart-21-Prozesse mehr führen

Geschrieben am 18-04-2013

Stuttgart (ots) - Eine Richterin am Amtsgericht Stuttgart, die
durch besonders strenge Urteile gegen Demonstranten aufgefallen ist,
darf laut einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung"
(Donnerstagausgabe) wohl keine Prozesse gegen Stuttgart-21-Gegner
mehr führen. Ein Verfahren sei ihr bereits wegen möglicher
Befangenheit entzogen worden, berichtet die Zeitung unter Berufung
auf eine Gerichtssprecherin. Der Grund: Ihr Ehemann, ein
Rechtsanwalt, hatte dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus
kurz nach dem Polizeieinsatz am 30. September 2010 in einem Brief
ausdrücklich für dessen harten Kurs gelobt - auch im Namen seiner
Familie. Mappus solle sich "vom Getöse der Straße nicht beirren
lassen", schrieb er. Die Richterin beteuerte, vom Schreiben ihres
Mannes nichts gewusst zu haben. Sie sehe ihre Unparteilichkeit nicht
beeinträchtigt. Gleichwohl hatten Verteidiger in anstehenden
Verfahren Ablehnungsanträge gestellt oder angekündigt.



Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 7205-1225
newsroom.stuttgarterzeitung@stz.zgs.de


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