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DGAP-HV: Pfeiffer Vacuum Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in Wetzlar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Geschrieben am 17-04-2013

DGAP-HV: Pfeiffer Vacuum Technology AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Pfeiffer Vacuum Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 28.05.2013 in Wetzlar mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

17.04.2013 / 15:08

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Pfeiffer Vacuum Technology AG

Asslar

ISIN DE0006916604


Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am
Dienstag, 28. Mai 2013, 14:00 Uhr, in die Stadthalle in 35578 Wetzlar,
Brühlsbachstr. 2B, herzlich ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum
Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2012. Vorlage des Lageberichtes für die Pfeiffer Vacuum Technology AG
und den Pfeiffer Vacuum Konzern, des Berichts des Vorstands über die
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012.

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen
Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu
Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres-
und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits am
11. März 2013 festgestellt beziehungsweise gebilligt hat.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand schlägt vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzgewinn von Euro 101.005.859,23 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 3,45 Euro Euro 34.043.423,55
auf jede dividendenberechtigte Stückaktie
für das Geschäftsjahr 2012

Vortrag auf neue Rechnung Euro 66.962.435,68

__________________

Euro 101.005.859,23

================

Die Dividende ist am 29. Mai 2013 zahlbar.

Der Gewinnvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft derzeit
keine eigenen Aktien hält, die gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt wären. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch
den Erwerb eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien
vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von
3,45 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet werden.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung für das Geschäftsjahr
2012 vor.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung für das Geschäftsjahr
2012 vor.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,
die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer sowohl für den
Jahresabschluss der Aktiengesellschaft als auch für den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bis zum 21. Mai 2013, 24:00 Uhr, bei der
Gesellschaft unter nachfolgend genannter Adresse schriftlich, per
Telefax oder in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Zum Nachweis genügt ein in Textform ausgestellter Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 7. Mai
2013, 00:00 Uhr ('Nachweisstichtag'), zu beziehen und muss der
Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache unter nachfolgender
Adresse bis spätestens am 21. Mai 2013, 24:00 Uhr, zugehen:

Pfeiffer Vacuum Technology AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 2.1.1 AGM Service
60261 Frankfurt am Main
F +49 (0) 69/136 26351
hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Für den eingereichten Nachweis des Anteilsbesitzes erhält der Aktionär
oder sein Bevollmächtigter eine Eintrittskarte zur ordentlichen
Hauptversammlung. Anders als die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes ist die Eintrittskarte jedoch nicht
Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des
Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter
entsprechender Vollmachterteilung auch durch Bevollmächtigte, z. B.
die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen
ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der
rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes gemäß
obenstehenden Bestimmungen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als
eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine
andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person, ein
Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder §
53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätiges Unternehmen bevollmächtigt
wird, bedürfen die Erteilung einer Vollmacht, deren Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung der Textform (§ 126 b BGB). Für die
Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren
Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf
steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:

Pfeiffer Vacuum Technology AG
Investor Relations
Berliner Straße 43
35614 Asslar
F +49 (0) 6441 802-1365
HV2013@pfeiffer-vacuum.de

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, wird den Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur
Hauptversammlung anmelden, mit der Eintrittskarte zugesandt. Die
Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG
gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer
sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir
weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte. Bitte beachten Sie, dass die Bevollmächtigung der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der
Hauptversammlung nur bis zum 27. Mai 2013 (12:00 Uhr) unter der im
Abschnitt 'Stimmrechtsvertretung' genannten Adresse möglich ist.

Im Übrigen gelten die Ausführungen im Abschnitt
'Stimmrechtsvertretung' entsprechend.

Rechte der Aktionäre

Die nachstehenden Angaben beschränken sich auf die Fristen für die
Ausübung der Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §
127 und § 131 Abs. 1 AktG. Weitergehende Erläuterungen zu den
vorgenannten Rechten der Aktionäre können auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse www.pfeiffer-vacuum.de/hauptversammlung
abgerufen werden.

Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der
Gesellschaft bis zum 27. April 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Gegenanträge
von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nach § 126 Abs. 1 AktG sowie
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn sie der
Gesellschaft bis zum 13. Mai 2013, 24:00 Uhr zugehen. Das
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann in der
Hauptversammlung ausgeübt werden.

Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären

Anfragen und Anträge nach §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung sind
an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu richten:

Pfeiffer Vacuum Technology AG
Investor Relations
Berliner Straße 43
35614 Asslar
F +49 (0) 6441 802-1365
HV2013@pfeiffer-vacuum.de

Verlangen nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu
richten. Wir bitten, derartige Verlangen an die o. g. postalische
Adresse der Gesellschaft zu richten.

Informationen nach § 124a AktG

Die Informationen nach § 124a AktG können auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse www.pfeiffer-vacuum.de/hauptversammlung
abgerufen werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft Euro 25.261.207,04 eingeteilt in
9.867.659 auf den Inhaber lautende Stückaktien ('Aktien'). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung 9.867.659 Stück. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Asslar, im April 2013

Der Vorstand






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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Pfeiffer Vacuum Technology AG
Berliner Straße 43
35614 Asslar
Deutschland
Telefon: +49 6441 802-0
Fax: +49 6441 802-1365
E-Mail: info@pfeiffer-vacuum.de
Internet: http://www.pfeiffer-vacuum.de
ISIN: DE0006916604
WKN: 691 660
Börsen: Auslandsbörse(n) XETRA, München, Frankfurt, Stuttgart,
Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Berlin


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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207448 17.04.2013


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