(Registrieren)

DGAP-HV: PETROTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Geschrieben am 17-04-2013

DGAP-HV: PETROTEC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PETROTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.05.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG

17.04.2013 / 15:06

---------------------------------------------------------------------

Petrotec AG

Borken

WKN PET111
ISIN DE000PET1111


Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung ein, die am





Mittwoch, den 29. Mai 2013, um 10.00 Uhr

im

Van der Valk Airporthotel Düsseldorf
Am Hülserhof 57
40472 Düsseldorf


stattfinden wird.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des
Lageberichtes für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315
Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats.


Ab Einberufung der Hauptversammlung können die vorstehenden
Unterlagen, die in der Hauptversammlung auch zur Einsichtnahme
durch die Aktionäre ausliegen werden, im Internet unter
www.petrotec.de im Bereich Hauptversammlung eingesehen werden.


Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173
AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.


Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.
Einer Beschlussfassung nach dem Aktiengesetz bedarf es nicht.


2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2012 amtierenden alleinigen Mitglied des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.


3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.


4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013


Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013 zu wählen.


Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum
Ablauf (24.00 Uhr) des 22. Mai 2013 bei der Gesellschaft unter der
Adresse

PETROTEC AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

angemeldet haben.

Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
durch einen in Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder
englischer Sprache nachzuweisen.

Der Nachweis muss sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des 21. Tages vor der
Hauptversammlung beziehen, also auf den 8. Mai 2013, 0.00 Uhr (sog.
Nachweisstichtag).

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der
vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 22. Mai
2013 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Verkauf oder sonstige
Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Bedeutung für das Teilnahme- und Stimmrecht des angemeldeten
Aktionärs. Gleiches gilt für einen Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien
besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind als Aktionär weder
teilnahme- noch stimmberechtigt.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung
bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden Ihnen
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, rechtzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine
Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten,
ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diese sind weisungsgebunden,
müssen also zwingend entsprechend ihrer erteilten Weisung abstimmen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte
Anmeldung und ein Nachweis des betreffenden Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.

Die Vollmacht ist gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b
BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann
auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung
erfolgen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das
Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es
wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandt.

Vollmachten können nach erfolgter Anmeldung und Erhalt der
Eintrittskarte auch elektronisch über das passwortgeschützte
Vollmachtssystem unter www.hv-vollmachten.de erteilt werden. Das
Online-Passwort ist auf der Eintrittskarte abgedruckt. Weitere
Informationen zur Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform
finden sich unter der vorgenannten Internetadresse.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die ihm
erteilte Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine
Übermittlung des Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre
bzw. Aktionärsvertreter bitte nachfolgende Adresse:

PETROTEC AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/71 77 213

Der Nachweis der Bestellung eines Bevollmächtigten kann ferner
elektronisch über die passwortgeschützte Vollmachtsplattform unter
www.hv-vollmachten.de erfolgen.

Erfolgt bereits die Erteilung der Vollmacht über das
passwortgeschützte Vollmachtssystem bzw. unter vorstehender Adresse
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein weiterer
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen, also über das passwortgeschützte Vollmachtssystem
bzw. unter vorstehender Adresse, gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.

Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß
angemeldet haben, können auch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen
müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne
Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu
Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.

Für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet
werden. Nähere Einzelheiten finden Sie auch auf der Eintrittskarte.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung
gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen postalisch oder per Telefax
an folgende Adresse bis spätestens 28. Mai 2013, 18.00 Uhr (Eingang
bei der Gesellschaft) zu übermitteln:

PETROTEC AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/71 77 213

Die Übermittlung von Vollmacht nebst Weisungen an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auch unter Verwendung
des mit der Eintrittskarte zugesandten Vollmachts- und
Weisungsformulars über die passwortgeschützte Vollmachtsplattform
unter www.hv-vollmachten.de erfolgen.

Rechte der Aktionäre

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen
mindestens 5 Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
EUR 500.000 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft unter Nachweis der gesetzlich erforderlichen
Vorbesitzzeit mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis
spätestens 28. April 2013 (24.00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

PETROTEC AG
Vorstand
z. Hd. Investor Relations - Hauptversammlung
Herr Falk v. Kriegsheim
Fürst-zu-Salm-Salm-Str. 18
46325 Borken

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1
AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind
unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an folgende
Adresse zu richten:

PETROTEC AG
Investor Relations - Hauptversammlung
Herr Falk v. Kriegsheim
Fürst-zu-Salm-Salm-Str. 18
46325 Borken
Fax 02862/9100780
E-Mail ir@petrotec.de

Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der
Hauptversammlung, also bis spätestens 14. Mai 2013 (24.00 Uhr), unter
der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter
www.petrotec.de unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG
erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären
bleiben unberücksichtigt. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl
des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers gelten die
vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich der
angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG entsprechend mit der Maßgabe,
dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss.

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen
kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen. Nach § 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der
Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
www.petrotec.de einzusehen.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Informationen gemäß § 124a AktG werden den Aktionären im Internet auf
der Homepage der Petrotec AG unter www.petrotec.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlungen zugänglich gemacht.

Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 24.543.741 ist im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 24.543.741
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien
steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Stückaktien.

Borken, im April 2013

Petrotec AG

Der Vorstand

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:


Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns
beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer,
Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax 0621/70 99 07.







---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------


Sprache: Deutsch
Unternehmen: PETROTEC AG
Fürst-zu-Salm-Salm-Straße 18
46325 Borken
Deutschland
E-Mail: ir@petrotec.de
Internet: http://www.petrotec.de


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------
207447 17.04.2013


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

458697

weitere Artikel:
  • DGAP-Adhoc: MAGNAT Real Estate AG: Judicial Appointment of a New Supervisory Board Member MAGNAT Real Estate AG / Key word(s): Change of Personnel 17.04.2013 15:04 Dissemination of an Ad hoc announcement according to § 15 WpHG, transmitted by DGAP - a company of EquityStory AG. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. --------------------------------------------------------------------------- Frankfurt/Main, April 17, 2013 - At the request of the Management Board, the Local Court of Frankfurt/Main appointed Prof. Dr. Hermann Anton Wagner as a new Supervisory Board member of MAGNAT Real mehr...

  • DGAP-Adhoc: MAGNAT Real Estate AG: Gerichtliche Bestellung eines neuen AR-Mitgliedes MAGNAT Real Estate AG / Schlagwort(e): Personalie 17.04.2013 15:04 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Frankfurt am Main, den 17. April 2013 - Auf Antrag des Vorstandes hat das Amtsgericht Frankfurt am Main Herrn Prof. Dr. Hermann Anton Wagner als neues Mitglied des Aufsichtsrates der MAGNAT Real Estate AG mehr...

  • DGAP-PVR: cdv Software Entertainment AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung cdv Software Entertainment AG 17.04.2013 15:00 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG Herr Sebastian Lohmann, Kambodscha, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CDV Software Entertainment AG, Frankfurt am Main, Deutschland am 10.04.2013 die mehr...

  • POWER HORSE Energy Drinks mit Rekordergebnis Linz (ots) - Nach vorläufigen Zahlen des letzten Geschäftsjahres hat die 2004 gegründete POWER HORSE Gruppe erneut Rekorde beim Absatz, Umsatz als auch beim EBIT erzielt. Die beiden Geschäftsführer Thomas Königsbauer und Horst Populorum blicken auf das mit Abstand beste Jahresergebnis in der Unternehmensgeschichte zurück. POWER HORSE ist damit erneut das ertragsstärkste Unternehmen in der Vitalisgruppe, zu der neben der S. Spitz GmbH auch die Gasteiner Mineralwasser GmbH gehört. "Wir liegen mit den Absätzen deutlich über der eigenen, mehr...

  • DGAP-PVR: EASY SOFTWARE AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung EASY SOFTWARE AG 17.04.2013 14:44 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16. April 2013 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der EASY SOFTWARE AG, Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht