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neues deutschland: NSU-Prozess verschoben: Herr des Verfahrens?

Geschrieben am 15-04-2013

Berlin (ots) - Wenn man von jemand sagt, er sei »Herr des
Verfahrens«, dann bedeutet das, er habe eine Sache im Griff. Das
Oberlandesgericht München hat den Prozess gegen die NSU-Angeklagten
jedenfalls nicht im Griff. Es hat eine Zugangsregelung beschlossen,
die einen Teil der Journalisten, ausgerechnet der türkischen und
anderer internationaler Medien, von der Prozessbeobachtung
ausschloss. Es hat Einwände - auch aus eigenen Kreisen - gegen das
sogenannte »Windhundprinzip«, das die internationalen Medien
diskriminiert, arrogant weggewischt. Es hat sich gegen jede
öffentliche Kritik daran stur gestellt. Es hat rechtliche Hinweise
auf die Zulässigkeit und geübte Praxis eines zweiten
Übertragungssaals im Gericht - eine Praxis, die sogar das
Bundesverfassungsgericht kennt - abgekanzelt. Es hat alle
solidarischen Angebote seitens deutscher Medien, alle goldenen
Brücken, die auch von dieser Zeitung angeboten wurden, schroff
zurückgewiesen. Es hat die verfassungsrechtliche Rüge aus Karlsruhe
untätig abgewartet und nimmt diese jetzt zum Anlass für eine
Verfahrensverschleppung. Dieses Oberlandesgericht München ist nicht
mehr Herr dieses Verfahrens - es darf es auch nicht weiter sein. Wenn
ein Gericht schon im Vorfeld eines - und insbesondere dieses -
Prozesses so wenig verstanden hat, welche absurden Irrwege es
gegangen ist, dann muss der Prozess an ein anderes Gericht übertragen
werden, zumindest an einen anderen Richter. Die Gerichtsbarkeit ist
zur Selbstkontrolle aufgerufen.



Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715


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